zum Hauptinhalt

Der Beschluss der Potsdamer Verwaltungsrichter verpflichtet die Bundeswehr zum Abwarten, bis andere offene Rechtsstreitigkeiten entschieden sind. Der Beschluss könnte aber durchaus wegweisend sein, wenn die Bundeswehr bei ihren eingereichten Gutachten für die folgenden Verfahren nicht nachlegt.

Der Beschluss der Potsdamer Verwaltungsrichter verpflichtet die Bundeswehr zum Abwarten, bis andere offene Rechtsstreitigkeiten entschieden sind. Der Beschluss könnte aber durchaus wegweisend sein, wenn die Bundeswehr bei ihren eingereichten Gutachten für die folgenden Verfahren nicht nachlegt.

console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })