Dem künftigen Bauminister schlägt noch viel Skepsis entgegen – er verweist auf sein Durchsetzungsvermögen
Alle Artikel in „Brandenburg“ vom 20.09.2003
Der Beschluss der Potsdamer Verwaltungsrichter verpflichtet die Bundeswehr zum Abwarten, bis andere offene Rechtsstreitigkeiten entschieden sind. Der Beschluss könnte aber durchaus wegweisend sein, wenn die Bundeswehr bei ihren eingereichten Gutachten für die folgenden Verfahren nicht nachlegt.
Verwaltungsrichter: Bundeswehr darf Truppenübungsplatz nicht nutzen – vorerst
SPD- Fraktionschef Müntefering als Gastredner auf Parteitag
Der Beschluss der Potsdamer Verwaltungsrichter verpflichtet die Bundeswehr zum Abwarten, bis andere offene Rechtsstreitigkeiten entschieden sind. Der Beschluss könnte aber durchaus wegweisend sein, wenn die Bundeswehr bei ihren eingereichten Gutachten für die folgenden Verfahren nicht nachlegt.
Die Verwaltungsrichter haben entschieden: Die Bundeswehr darf den Truppenübungsplatz bei Wittstock nicht nutzen – vorerst
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