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Britta Müller, (parteilos, bis 2024 SPD), Ministerin für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg

© Andreas Klaer

„Das können wir nicht zulassen“ : Ministerin will Bund bei Krankenhausreform in die Pflicht nehmen

Gesundheitsministerin Britta Müller will in der Krankenhausreform den Bund in die Pflicht nehmen. Er soll sich an der Finanzierung des geplanten Transformationsfonds für die Krankenhäuser direkt beteiligen.

Stand:

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) hat den Bund aufgefordert, sich an der Finanzierung des geplanten Transformationsfonds für die Krankenhäuser direkt zu beteiligen.

Bislang ist vorgesehen, dass die 50 Milliarden Euro je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), finanziert werden sollen. „Das können wir nicht zulassen“, sagte Müller am Freitag in Potsdam. „Denn damit würden die Beiträge für Millionen Versicherter weiter erheblich steigen.“

Es sei auch „überhaupt nicht nachvollziehbar und politisch nicht vertretbar“, warum die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten eine Summe von 25 Milliarden Euro für die Krankenhausreform aufbringen soll. Nötig sei eine faire Lastenverteilung: „Der Bund muss einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitstellen, die Länder und die GKV tragen ihrerseits je 30 Prozent bei.“

Mit dem Transformationsfonds sollen die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden, um die strukturellen Veränderungen im Zuge der Krankenhausreform zu fördern. In den Jahren 2026 bis 2035 sollen dafür insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Damit sollen zum Beispiel Krankenhäuser unterstützt werden, die sich auf Leistungsgruppen spezialisieren oder Strukturen hin zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen umbauen wollen.

„Bei der notwendigen Transformation der stationären Krankenversorgung handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagte Müller. „Deshalb muss der Bund sich an der Finanzierung mit eigenen, steuerfinanzierten Haushaltsmitteln beteiligen.“ Auch die Private Krankenversicherung müsse sich an der Förderung beteiligen.

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht vor, dass der Bundesanteil in Höhe von 25 Milliarden Euro verpflichtend von der GKV getragen werden soll. Drei Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates: zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen, zur Regelung der Mindestvorhaltezahlen und zum Transformationsfonds. Diese Verordnungen liegen den Ländern noch nicht vor. Die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds soll aber im Januar vorliegen.

Bereits ab Juli 2025 sollen Mittel aus dem Transformationsfonds beantragt werden können. Müller kündigte an, dass Brandenburg auch die Forderung nach einer Überbrückungsfinanzierung für die Krankenhäuser gegenüber der neuen Bundesregierung mit Nachdruck adressieren werde. „Es darf nicht zu unkontrollierten Insolvenzen von Kliniken kommen.“

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