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Brandenburg: Mietpreisbremse wirkt in Berlin nicht

Wohnungen sind einer Studie zufolge 31 Prozent teurer als zulässig. SPD fordert Konsequenzen

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Berlin - Große Hoffnungen wurden in die sogenannte Mietpreisbremse gesetzt, doch inzwischen erweist sie sich offenbar als weitgehend nutzlos. Vor allem in Berlin steigen die Mieten einer neuen Studie zufolge kräftig weiter. Die Mietpreise in der Hauptstadt sind im Schnitt um 31 Prozent höher als zulässig, stellt das auf Wohnraum- und Wirtschaftsförderung spezialisierte private Forschungsinstitut „Regio Kontext“ in seiner Untersuchung fest. Durchgeführt wurde die Studie im Auftrag des Berliner Mietervereins.

Eine Sprecherin des Berliner Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel (SPD), bestätigte die Ergebnisse der Studie. „Wir sehen es genauso“, sagte sie. „So, wie die Mietpreisbremse jetzt aufgestellt ist, greift sie nicht ausreichend.“ Der Senator will deshalb über den Bundesrat weitere Verschärfungen durchsetzen.

Die SPD im Bundestag forderte zügige Konsequenzen. „Es braucht mehr Mieterschutz – insbesondere in Großstädten. Dafür ist und bleibt die Mietpreisbremse die richtige politische Maßnahme“, sagte der Berliner SPD-Abgeordnete Matthias Schmidt. „Die vorliegende Studie sollte jetzt schnellstmöglich ausgewertet werden, um rasch Schlüsse daraus zu ziehen, wie die Mietpreisbremse verbessert werden kann.“ In den aktuellen Vorschlägen zur Mietrechtsreform von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) fehlt eine Neujustierung der Mietpreisbremse. Man will in seinem Ressort erst eine Auswertung im kommenden Jahr abwarten.

Berlin hatte die Mietpreisbremse vor knapp einem Jahr als erstes Bundesland flächendeckend eingeführt. „Das ist ein Meilenstein für den Mieterschutz“, hatte Geisel Anfang Juli 2015 gesagt. Damals war das Bundesgesetz „zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ gerade mal einen Monat alt. Seit es am 1. Juni 2015 in Kraft trat, können die Bundesländer bestimmte Gebiete, in denen Mieterverdrängung droht, zu angespannten Wohnungsmärkten erklären und dort die Mieten deckeln. Auf den ersten Blick scheint dies ganz einfach zu funktionieren. Wer eine schon bestehende Wohnung neu vermietet, darf maximal zehn Prozent mehr Miete verlangen als am Markt sonst üblich. Wie viel das genau ist, lässt sich im Mietpreisspiegel für das jeweilige Stadtgebiet nachlesen.

Es gibt aber drei Ausnahmen, die Mietervertreter als „Konstruktionsfehler der Mietpreisbremse“ kritisieren. Zum einen gelten die Regelungen nicht für Neubauten. Rückwirkend gilt dies für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals angeboten wurden. Auch sind „umfassend modernisierte“ Gebäude von der Deckelung ausgenommen. Beides soll verhindern, dass Modernisierungen und vor allem der dringend benötigte Wohnungsneubau ins Stocken geraten. Außerdem können Hauseigentümer so hohe Mieten verlangen, wie sie wollen und der Markt hergibt, falls die entsprechende Wohnung schon vor Abschluss des neuen Mietvertrags für einen Preis oberhalb der gesetzlichen Kappungsgrenze vergeben wurde. Zieht der Vormieter aus, bleibt es bei der eigentlich überhöhten Forderung. Sie darf nur nicht noch weiter angehoben werden.

Albert Funk/Christoph Stollowsky

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