
© Klaus-Dietmar Gabbert/dapd
Flughafen BER: Schwarz’ Entmachtung gerät ins Stocken
Bundesverkehrsminister Raumsauer (CSU) macht weiter Druck. Doch für die Haftungsprüfung gegen den BER-Geschäftsführer Rainer Schwarz wurde bislang noch nicht einmal ein Auftrag erteilt.
Stand:
Schönefeld - Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) verschärft angesichts der anhaltenden Probleme auf der Baustelle für den künftigen Hauptstadt-Flughafen seine Attacken auf Flughafenchef Rainer Schwarz. Doch dabei ist selbst der auf Druck des Bundes zustande gekommene Versuch des Flughafen-Aufsichtsrates, Schwarz Fehlverhalten und Verantwortung für das BER-Desaster nachzuweisen, ins Stocken geraten. Fast zwei Monate nach dem Beschluss des Aufsichtsrates, Haftungsansprüche gegen Schwarz prüfen zu lassen, ist noch nicht einmal ein Prüfauftrag an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und eine Rechtsanwaltskanzlei erteilt worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor.
Der Bund hatte mehrfach bei den anderen Gesellschaftern Berlin und Brandenburg erfolglos darauf gedrungen, Schwarz von seinem Amt zu entbinden. Doch weil der Bund nur einen 26-Prozent-Anteil hält, Berlin und Brandenburg aber je 37 Prozent, hatte der Bund darauf verzichtet, einen offizielen Antrag zur Entlassung von Schwarz im Aufsichtsrat zu stellen. Denn bislang halten Berlins Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit und Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (beide SPD), der eine Vorsitzender des Aufsichtsrats, der andere dessen Vize, an Schwarz fest. Stattdessen konnte der Bund am 1. November zumindest einen Beschluss im Aufsichtsrat durchsetzen, dass jetzt die haftungsrechtliche Verantwortung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für die geplatzte Eröffnung und das BER-Chaos geprüft wird. Die Auswahl der externen Prüfung behielt sich ausdrücklich das Kontrollgremium vor, auch damit die Geschäftsführung keinen Einfluss darauf nehmen kann. Nun teilte jedoch das von Peter Ramsauer geführte Bundesverkehrsministerium mit: „Die organschaftlichen Auswahlverfahren für die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Rechtsanwaltskanzlei sind noch nicht abgeschlossen.“ Nach den ursprünglichen Plänen sollte bis spätestens März ein Ergebnis vorliegen, um dann über die Zukunft von Schwarz zu entscheiden. Ob dieser Zeitplan noch zu halten ist, ist völlig unklar.
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