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Oberbürgermeisterwahl in Potsdam: Was Sie zur Wahl des neuen Stadtoberhaupts wissen müssen
Wer tritt an? Wer darf wählen? Wie läuft die Briefwahl? Wie viel Erfrischungsgeld bekommen Wahlhelfende? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die OB-Wahl.
Stand:
Wer tritt die Nachfolge des abgewählten Rathauschefs Mike Schubert an? Das entscheidet sich bei der Potsdamer Oberbürgermeisterwahl am 21. September oder bei einer Stichwahl am 12. Oktober. Was Sie zur Wahl wissen müssen.
Wer steht zur Wahl?
Der Wahlausschuss ließ sieben Kandidierende für die Oberbürgermeisterwahl zu – sechs Männer und eine Frau:
- Severin Fischer (SPD)
- Clemens Viehrig (CDU)
- Chaled-Uwe Said (AfD)
- Dirk Harder (parteilos, für Die Linke)
- Michael Reichert (BVB/Freie Wähler)
- Alexander Dietmar Wietschel (Die Partei)
- Noosha Aubel (parteilos, unterstützt von den Grünen, Volt, Die Andere und dem BfW)

© Gestaltung: Tagesspiegel/Fotos: Andreas Klaer/PNN 5), PR, Ottmar Winter/PNN
Wer darf wählen?
Deutsche und Bürgerinnen und Bürger der EU, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und in Potsdam ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten, dürfen an der Wahl teilnehmen. Rund 143.000 Personen sind wahlberechtigt.
Die Stadt weist darauf hin, dass Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, nicht wahlberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger der EU müssen keinen Antrag auf Aufnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis stellen. Sie werden dort von Amts wegen aufgenommen.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlberechtigten erhalten seit dem 12. August nach und nach ihre Wahlbenachrichtigung. Dort ist angegeben, in welchem Wahllokal man abstimmen kann und ob das Wahllokal barrierefrei ist. Für eine eventuelle Stichwahl wird keine separate Wahlbenachrichtigung versendet.
Zur Stimmabgabe bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mitbringen.
Wichtig: Wer bis zum 31. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, soll sich mit dem Wahlbüro der Stadtverwaltung in Verbindung setzen. Das gilt auch, wenn die Wahlbenachrichtigung falsche Angaben enthält.
Das Wahlbüro ist per Telefon unter der Nummer (0331) 289 3870, per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de oder persönlich ab dem 1. September in der Hegelallee 6–10, Haus 1, Raum 405, 14467 Potsdam erreichbar. Die Stadt weist darauf hin, dass amtliche Post nicht nachgesendet wird.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können per Online-Formular, postalisch über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos schriftlich, persönlich, per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de oder Telefax (0331 289-3880) beantragt werden – allerdings nicht telefonisch.
Bei der Beantragung Namen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift angeben, falls die Unterlagen nicht an Ihre Meldeadresse geschickt werden sollen.
Über das Online-Formular und per E-Mail können Briefwahlunterlagen bis zum 16. September um 12 Uhr beantragt werden. Nach dem 16. September versendet das Briefwahlbüro keine Briefwahlunterlagen mehr postalisch. Bürgerinnen und Bürger, die sich kurzfristig für eine Briefwahl entscheiden, können sich die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro abholen oder dort auch direkt wählen.
Das Briefwahlbüro im Haus 1, Raum 405 auf dem Verwaltungscampus (Eingang Hegelallee 6–10) öffnet am 1. September. Die Öffnungszeiten:
- Montag: 10 bis 18 Uhr
- Dienstag bis Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
- Freitag: 8 bis 14 Uhr, am Freitag vor der Wahl (19. September): 8 bis 18 Uhr
Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sein und können auch in die Briefkästen der Stadtverwaltung (Friedrich-Ebert-Str. 79–81, Hegelallee 6, Edisonallee 7) eingeworfen werden. Am 21. September findet die letzte Leerung um 18 Uhr statt. Verschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden.

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Krank am Wahltag?
Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können am Wahltag von 8 bis 15 Uhr, unter Vorlage einer Vollmacht, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Das erfolgt im Haus 1, Raum 527 auf dem Verwaltungscampus (Eingang Hegelallee 6–10).
Keine Briefwahlunterlagen erhalten?
Wer Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten hat, kann am Tag der Wahl nicht im Wahllokal wählen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 18. September ihre beantragten Unterlagen nicht bekommen haben, sollen sich am 19. September persönlich im Briefwahlbüro melden. „Eine erneute Ausstellung von Unterlagen nach dem 19. September 2025 ist nur noch in Ausnahmefällen möglich“, teilte die Stadt mit.
Sie wollen trotz Briefwahlbeantragung an der Urne wählen? Dann müssen Sie Ihre verschlossenen Briefwahlunterlagen im Wahllokal vorlegen. Für weitere Fragen zur Briefwahl steht das Team des Briefwahlbüros unter der Telefonnummer (0331) 289 3870 zur Verfügung.

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Wann gibt es eine Stichwahl?
Falls bei der Wahl keine kandidierende Person die absolute Mehrheit erreicht, kommt es am 12. Oktober zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten. Wer nach dem 21. September und vor der Stichwahl durch Zuzug oder Vollendung des 16. Lebensjahres die Wahlberechtigung erlangt, bekommt von Amts wegen Briefwahlunterlagen.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits bei der Wahl am 21. September Briefwahl für die Stichwahl beantragt haben, erhalten automatisch Briefwahlunterlagen. Briefwahlunterlagen können per Online-Formular oder E-Mail bis zum 7. Oktober um 12 Uhr beantragt werden.
Nach dem 7. Oktober werden keine Briefwahlunterlagen mehr mit der Post versendet. Abholung der Unterlagen und Stimmabgabe im Briefwahlbüro sind weiterhin möglich. Das Briefwahlbüro öffnet am 23. September wieder zu den angeführten Öffnungszeiten, am 10. Oktober von 8 bis 18 Uhr.
Wahlhelfende
Für die Wahl am 21. September und die mögliche Stichwahl am 12. Oktober sucht die Landeshauptstadt Wahlhelfende. Diese müssen mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen und in Potsdam wohnen.
Die Wahlhelfenden sind an den Wahltagen zwischen 7.15 Uhr und etwa 21 Uhr in einem der 90 Wahllokale oder für die Stimmenauszählung der Briefwahl in der Voltaireschule im Einsatz. Link zum Online-Anmeldeformular: https://egov.potsdam.de/umfrage/l/wahlhelfende
Wahlvorstände erhalten 50 Euro Erfrischungsgeld, deren Stellvertretungen und Schriftführerinnen beziehungsweise Schriftführer 45 Euro. Beisitzende bekommen 40 Euro. Wer in einem Briefwahlvorstand hilft, erhält bis zu 35 Euro.
Wie ging die OB-Wahl 2018 aus?
2018 setzte sich SPD-Kandidat Mike Schubert in der Stichwahl gegen Martina Trauth durch. Trauth trat als parteilose Kandidatin für Die Linke an und der Partei nach der Wahl bei. Bereits im ersten Wahlgang lag Schubert vor Trauth, verpasste aber die absolute Mehrheit. Das Rathaus wird seit 1990 von der SPD geführt. Regulär wäre Schuberts Amtszeit im Herbst 2026 abgelaufen. Seine Abwahl im Mai per Bürgerentscheid führte zur Neuwahl.
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