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Das Ergebnis des Bürgerentscheids zur Abwahl des Oberbürgermeisters.

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Potsdam nach Schuberts Abwahl: Die Ergebnisse des Bürgerentscheids im Detail

Die Potsdamer haben Oberbürgermeister Mike Schubert abgewählt – wenn auch mit niedriger Wahlbeteiligung. Was der Wahlleiter über die Einzelheiten des Ergebnisses sagt.

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Am Ende war es knapp, aber eindeutig. 68,3 Prozent der Wähler haben Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) am Sonntag abgewählt, das nötige Quorum wurde um 464 Stimmen überschritten. Daran, dass es erreicht wurde, hat Potsdams Wahlleiter Stefan Tolksdorf keine Zweifel. „Uns liegen keine Erkenntnisse zu ergebnisrelevanten Unstimmigkeiten vor“, sagte er am Montag vor der Presse über den Bürgerentscheid. „Ein enges Ergebnis rechtfertigt keine Neuauszählung.“

Parallelen zur Stichwahl

Die Wahl zeige, sagte Tolksdorf, einige Parallelen zur Stichwahl der Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2018. Da sei zum einen die Wahlbeteiligung: Mit 37,2 Prozent lag diese beim Bürgerentscheid nur 0,6 Prozentpunkte unter der Stichwahlbeteiligung. Damit stimmten deutlich weniger Potsdamer ab als bei den Bundestags- und Landtags-, aber auch den Kommunalwahlen. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar erreichte die Wahlbeteiligung gar einen Rekordwert von 85,3 Prozent, weit mehr als doppelt so hoch wie am Sonntag.

Generell, so versuchte Tolksdorf dies zu erklären, sei das Interesse an Bundes- und Landeswahlen höher. „Auch das Wetter scheint einen Effekt zu haben“, sagte er mit Blick auf den regnerisch-trüben Wahltag. Am niedrigsten war die Wahlbeteiligung mit nur 23,5 Prozent am Schlaatz.

Wahlleiter Stefan Tolksdorf sieht auch im Wetter einen Grund für die niedrige Wahlbeteiligung.

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Zwar habe die Zahl der Wähler, die Briefwahl beantragt haben, bei einem ähnlichen Wert gelegen wie bei der Stichwahl vor sieben Jahren – eine weitere Parallele, sagte Tolksdorf. Doch die Rückläuferquote sei deutlich niedriger. Das heißt: Im Schnitt senden 96 Prozent der Wähler, die Briefwahlunterlagen beantragen, diese auch zurück. Doch beim Bürgerentscheid war diese Quote mit 87 Prozent geringer. „Diese größere Lücke zeigt, dass manchen die Entscheidung offenbar doch nicht wichtig genug war“, sagte Tolksdorf.

Eine andere Lücke, die es sonst bei Wahlen üblicherweise gibt, war bei dieser Wahl hingegen kaum zu beobachten. Urnen- und Briefwähler waren in ihrem Abstimmungsverhalten annähernd identisch, die Ergebnisse weichen nur wenige Prozentpunkte ab. Bei vergangenen Wahlen hatte beispielsweise die AfD regelmäßig höhere Stimmanteile bei der Urnenwahl, während die Grünen unter den Briefwählern besser abschnitten.

Tolksdorf erklärte die nahezu gleichen Prozentwerte beim Bürgerentscheid damit, dass sich im Ja-Lager für die Abstimmung Parteien verschiedener politischer Ausrichtung versammelt haben. Er spricht von einem „auflösenden Effekt“, bei dem sich die Unterschiede der Parteianhänger gegenseitig aufheben.

Auch wenn ein Blick auf die Ergebnisse der Stadtteile zunächst eine einheitliche Karte zeigt, da die Befürworter überall in der Mehrheit sind, werden geografische Unterschiede offenbar. „Wir können klar einen Nord-Süd-Unterschied beobachten“, sagte Tolksdorf. Eine Erklärung dafür lieferte er jedoch nicht. Die Hochburgen der Abwahl-Befürworter sind Fahrland, die Nauener Vorstadt sowie Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn und Neu Fahrland. Die niedrigste Zustimmung für die Abwahl gab es in Waldstadt I und Industriegelände, Eiche sowie Zentrum Ost und Nuthepark.

Unzulässiger Flyer

Auch wenn der Bürgerentscheid zur Abwahl des Oberbürgermeisters recht kurzfristig organisiert werden musste – die Stadtverordneten hatten am 2. April dafür gestimmt – zeigte sich Tolksdorf zufrieden. Durch die vielen Wahlen der vergangenen Monate habe die Verwaltung die Abläufe bereits einstudiert. Bislang habe es auch keine Beschwerden gegeben.

Ein juristisches Nachspiel dürfte allerdings ein Flyer für die Abwahl haben, der in Potsdamer Briefkästen verteilt wurde und kein Impressum oder auch nur einen erkennbaren Absender trug. „Das war unzulässige Wahlpropaganda“, sagte Tolksdorf. Er prüfe derzeit eine Anzeige. „Wir müssen tätig werden, auch um ein Signal zu senden.“

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