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Potsdam-Mittelmark - Der mittelmärkische Amtstierarzt Hans-Georg Hurttig hat das gesamte Kreisgebiet als besonderes Gebiet erklärt, in dem Geflügel auch außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen (Volieren) unter Einhaltung bestimmter Bedingungen gehalten werden darf. Bislang galt aufgrund der Vogelgrippe strikte Stallpflicht.

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