zum Hauptinhalt

Immobilien

Jetzt ist es offiziell: Das ehemalige Konsistorium der Evangelischen Kirche an der Bachstraße 1-2 in Berlin-Tiergarten wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Das teilt die Hilfswerk-Siedlung GmbH mit, die – wie vom Tagesspiegel exklusiv berichtet – das Objekt von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz erworben hat.

Nicht selten erklären Kinder gegenüber ihren Eltern einen notariellen Erbverzicht und erhalten im Gegenzug eine Abfindung. Allerdings bleibe man an einen solchen Erbverzicht gebunden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Was kann der Versicherte tun, wenn die Versicherung für einen Brandschaden nicht voll aufkommen will? Stephen-M. Dworok, Bausachverständiger, antwortet.

Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, wird in der Regel erst Eigentümer, wenn das Eigenheim fertig gebaut und vollständig bezahlt ist. Vorher sei er lediglich Käufer – aber nicht Bauherr, erläutert Peter Dirk von der Verbraucherzentrale in Berlin.

Der ehemalige Spreepark im Plänterwald ist seit Jahren verwaist. Ideen für eine neue Nutzung gibt es viele – doch auch ebenso viele vertragliche Altlasten

Von Markus Langenstraß

Hat ein Vermieter die zwölfmonatige Frist für die Betriebskostenabrechnung verpasst (hier mit der Folge, dass eine an sich fällige Nachzahlung nicht geleistet werden musste), so kann sich der Mieter trotzdem nicht dagegen wehren, dass der Vermieter die Zahlen der „verpassten Abrechnung“ zur Grundlage einer Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen macht. So werde sichergestellt, dass die Abschlagszahlungen künftig den tatsächlich entstehenden Kosten möglichst nahe kommen, meint der Bundesgerichtshof (BGH, AZ: VIII ZR 258/09).

Ist es normal, dass sich zwischen den Scheiben von Flachdachfenstern Tau- oder Schwitzwasser bildet? Stephen-M. Dworok, Bausachverständiger, antwortet.

Das neue Berliner Straßenreinigungsgesetz sieht auch Hausbesitzer in der Pflicht. Wer fegt und streut, ist auf der sicheren Seite, für Räum- und Streumuffel kann der Winter teuer werden. Auch Mieter können auf ungeräumten und ungesandeten Wegen kräftig zur Kasse gebeten werden, wenn sie nach vorheriger Absprache Verkehrssicherheitspflichten übernommen haben.

Von Klaus D. Voss
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })