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Immobilien

Skateranlagen, Dachlawinen, Vorfälligkeitsentschädigungen und die Genauigkeit der Baubeschreibung: Die neuesten Urteile zum Mietrecht.

In Deutschland stehen780 000 Wohnungen leer2008 standen in Deutschland 780 000 Wohnungen leer und waren nicht zu vermieten. Das sind 3,7 Prozent aller Wohnungen im Bundesgebiet.

ntelligentes Wohnen ist keine Zukunftsvision mehr, sondern schon Realität. Mit vernetzten Steuerungssystemen im gesamten Haus wird Wohnen und Arbeiten unter einem Dach komfortabler, sicherer und auch energetisch nachhaltiger. Nur wer baut schon so?

Das geräumige Musterloft im Victoriahof bietet alles, was das Herz des Liebhabers alter Industriearchitektur höher schlagen lässt: preußische Kappendecken, ein Stahlpfeiler mitten im Raum, Klinker an der Wand.

„Privat“ besser selbst aufpassenVermieter von Pkw-Parkplätzen sind gegenüber ihren Mietern nicht verpflichtet, im Winter bei Schnee und Eis abstumpfende Mittel zu streuen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf zog einen Vergleich mit den öffentlichen Parkplätzen, wo auch nur eine eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht der Betreiber bestehe, etwa wenn die Parkfläche sehr groß sei.

VERFAHRENMit einer speziellen Infrarotkamera werden Wärmebilder gemacht, die Dämmschwächen oder Wärmebrücken sichtbar machen. Die Temperaturzonen werden farblich unterschiedlich dargestellt.

Einen erheblichen Anteil der Wohnnebenkosten machen die Heiz- und Warmwasserkosten aus. Nach Angaben des Bundesbauministeriums betragen die Heizkosten im Schnitt rund einen Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat, d.

Energie sparen – aber richtigWohnen auf der Obstwiese, Energiespar-Idyll auf dem Dorf, Weiße Moderne im Traumgarten oder Sonnenhaus am Hang: Schon die Titel der Kapitel des Buches „33 Energiespar-Häuser“ machen neugierig. Autor Thomas Drexel stellt darin aktuelle Beispiele zum nachhaltigen Bauen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vor – mit Fotos, Plänen, Grundrissen und Informationen zu Bau- und Energiedaten.

Laut einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte aus dem Jahr 2007 können Vermieter die Kosten für die Beseitigung von Graffiti auf die Mieter umlegen, wenn die Reinigungen „laufend bzw. regelmäßig erforderlich sind“.

Architektenwettbewerbe haben bei vielen Bauherren nicht den besten Ruf. Zu teuer und zu aufwendig seien sie, hört man, und am Schluss wähle das Preisgericht womöglich einen Entwurf aus, den der Investor gar nicht wolle.

Denkmalschutz auch für „Nazis“Ein Mann, der in einer denkmalgeschützten Siedlung ein Haus besitzt (hier in Berlin-Wittenau), muss sich auch dann bei baulichen Veränderungen an die Vorgaben der denkmalrechtlichen Ordnung halten, wenn die Siedlung 1937/38 im Rahmen des Volkswohnungsbauprogrammes der Nationalsozialisten entstanden ist. Er kann nicht argumentieren, dem – dazu unbekannten – Architekten dürfe mit Blick auf die Nazi-Verbrechen kein Denkmal gesetzt werden.

Laubsauger bleiben erlaubtErgeben Messungen des Lärmpegels an einem Sportplatz, dass die Geräuschbelästigungen für die Anwohner oberhalb der für ein Wohngebiet zulässigen Werte liegen, so muss der Betreiber der Anlage Lärm mindernde Maßnahmen treffen. Allerdings kann er nicht dazu verpflichtet werden, die für die Instandhaltung der Anlage notwendigen Arbeiten mit Laubsaugern, Grastrimmern oder Freischneidern auf die Zeiten von werktags 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr zu beschränken.

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