Protest gegen den Wegfall der Kappungsgrenzen zur Regulierung von MieterhöhungenVON ANDREAS LOHSEEine Mieterhöhung bemißt sich nicht an der Tageslaune des Vermieters, sondern unterliegt mehreren gesetzlichen Vorgaben.Eine davon ist die sogenannte Kappungsgrenze.
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 13.04.1998
Jahr