Das Haustürwiderrufungsgesetz schützt auch bei Mieterhöhungsansinnen vor ÜberrumpelungVON ANDREAS LOHSEWer einen Vertrag schließt, ist grundsätzlich daran gebunden.Eine Ausnahme davon macht das sogenannte Haustürwiderrufsgesetz, das unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, einen Vertrag innerhalb einer Woche zu stornieren.
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 17.04.1998
Jahr