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Nicht nur die Streichung von Förderungen und Steuervorteilen, sondern auch neue Verordnungen werden die Immobiliengeschäfte 2004 prägen. Laut Rechtsanwalt Serreol Jay von Seldeneck darf bei der Berechnung der Wohnfläche künftig nicht mehr die Hälfte, sondern nur noch ein Viertel des Balkons berücksichtigt werden.

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