Selbst Badezimmer eingebaut – Vermieter muss damit leben Eingriffe in die Bausubstanz sollten Mieter grundsätzlich nur nach schriftlicher Genehmigung ihres Vermieters vornehmen. Die Vorsorge, die Mieter hier walten lassen sollten, hat jedoch Grenzen.
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 29.04.2006
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Wann muss ich renovieren, wann nicht?
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