Wohin mit dem Gewerbemüll?
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 24.06.2006
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DOPPELTE KÜNDIGUNG Ist der Mieter mit zwei aufeinander folgenden Mieten im Rückstand, kann der Vermieter fristlos kündigen . Ratsam ist, neben der fristlosen zugleich eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen.
Hinter raumhohen Schiebetüren lässt sich nicht nur ein ganz individueller Stauraum verbergen, sondern auch das Spielzeugregal oder der Computerarbeitsplatz
Um den Johannistag ranken sich Bauernregeln, die noch gültig sind
Wollen Wohnungseigentümer nicht auf Mietnomaden hereinfallen, sollten sie Auskünfte einholen – vorher
Läuse & Co. mit Gelbtafeln anlocken