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Liegt tatsächlich eine Benachteiligung vor, dann hat der Betroffene Anspruch auf Unterlassung oder Schadenersatz . Er kann beispielsweise Fahrtkosten zum Besichtigungstermin, Übernachtungskosten bei weiterer Anreise, Entschädigungen für einen möglicherweise entgangenen Job und, bei manifesten verbalen Diskriminierungen, auch Schmerzensgeld verlangen.

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