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Stirbt der Mieter einer Wohnung oder eines Hauses und hat nur er dort gelebt und den Vertrag unterschrieben, so geht der Vertrag automatisch auf die Erben über. Allerdings haben sowohl sie als auch der Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Aus den achtziger Jahren stammt eine Wohnung, die demnächst versteigert wird. Sie liegt weit im Westen Berlins, in der Wangenheimstraße 28, nicht weit entfernt vom Messegelände sowie von Hubertus- und von Halensee.

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