Stirbt ein Mieter, so geht das Mietverhältnis auf die Erben über – mit Rechten und Pflichten
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 08.11.2008
Stirbt der Mieter einer Wohnung oder eines Hauses und hat nur er dort gelebt und den Vertrag unterschrieben, so geht der Vertrag automatisch auf die Erben über. Allerdings haben sowohl sie als auch der Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Herbstlaub kann gefährlich werden. Aber wie oft muss geräumt werden? Und wer ist dafür verantwortlich?
Aus den achtziger Jahren stammt eine Wohnung, die demnächst versteigert wird. Sie liegt weit im Westen Berlins, in der Wangenheimstraße 28, nicht weit entfernt vom Messegelände sowie von Hubertus- und von Halensee.
Modernisierungen können für Mieter teuer werden. Aber es kann sich lohnen, die Details zu prüfen
Aufpassen müssen Fußgänger auch im Herbst ein bisschen.