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Ich bin 61 und beziehe seit 2008 nach Altersteilzeit die gesetzliche Rente, eine berufsständische Zusatzversorgung sowie eine Betriebsrente des Arbeitgebers. Nun interessiert mich: Wie viel kann ich dazuverdienen? Und muss mein ehemaliger Arbeitgeber das genehmigen? Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Abeln antwortet.

Es gibt Kollegen, die einem ständig ein Ohr abkauen. Solche Quasselstrippen sind schwer zu bremsen. Dabei gilt auch am Arbeitsplatz die Regel: Man sollte nur das erzählen, was die anderen interessiert.

Als Dirk Notheis das erste Mal politisch aktiv wird, ist er erst zwölf Jahre und klebt 1980 für die CDU Plakate. Später tritt er der Jungen Union bei und wird ihr Vorsitzender in Baden-Württemberg.

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