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Eine S-Bahn fährt aus einem Tunnel in München.

© dpa/Frank Leonhardt

Deutschlandticket auf der Zielgeraden: Bundestag soll Finanzierung des 49-Euro-Tickets beschließen

Bis wenige Wochen vor dem geplanten Start des Deutschlandtickets gab es großes Gezerre ums Geld. Nun steht die vorletzte gesetzliche Hürde an.

Nach monatelangem Streit kommt die Finanzierung des künftigen 49-Euro-Tickets für Busse und Bahnen in ganz Deutschland auf die Zielgerade. Der Bundestag soll am Donnerstag (12.00 Uhr) einen Gesetzentwurf von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) beschließen, der den Anteil des Bundes festlegt.

Demnach sollen von 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt werden, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsanbietern wegen des günstigen Preises zur Hälfte auszugleichen. Für die andere Hälfte sollen die Länder aufkommen. Dem Gesetz muss dann auch noch der Bundesrat zustimmen.

Das geplante „Deutschlandticket“ soll mit einem Einführungspreis von 49 Euro im Monat zum 1. Mai starten und an das beliebte 9-Euro-Ticket aus dem Sommer 2022 anknüpfen. Vorgesehen ist ein digital buchbares, monatlich kündbares Abonnement, das bundesweit im Nahverkehr gilt.

Um die Finanzierung gab es langwierige Diskussionen zwischen Bund und Ländern. Vereinbart wurde vorerst, dass auch möglicherweise höhere Kosten im Einführungsjahr 2023 hälftig zu tragen sind.

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Bei einer ersten Beratung über den Entwurf hatte der Bundesrat weitergehende Finanzzusagen gefordert. Die Bundesregierung lehnte das jedoch ab.

Die Ampel-Koalition griff aber eine andere Forderung der Länder zum Teil auf: Der Anstieg der Schienennutzungsgebühren, die Anbieter von Nahverkehrszügen zahlen müssen, soll länger als nur für dieses Jahr bei 1,8 Prozent begrenzt werden - nämlich auch für 2024 und 2025. Der Bundesrat hatte ein Einfrieren bis zum Jahr 2031 gefordert.

49 Euro gelten nur als Einführungspreis

Der Haushaltsausschuss des Bundestags pochte anlässlich der geplanten Neuregelungen auf eine generell korrekte Verwendung der regulären Milliardenzahlungen aus Berlin für den Nahverkehr in den Ländern.

In einem Beschluss wurde unter anderem als Maßgabe formuliert, darauf hinzuwirken, dass sich wegen des hohen Stellenwertes des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beim Erreichen der Klimaschutzziele auch der Anteil der Mittel der Länder „insgesamt substanziell erhöht“.

Diskutiert wird auch über die Entwicklung des Ticketpreises für die Fahrgäste. Denn die 49 Euro pro Monat gelten ausdrücklich als Einführungspreis - spätere Anhebungen also nicht ausgeschlossen. Falls Preisänderungen nötig würden, könnten sie nur unter Beteiligung des Bundestages erfolgen.

In der Begründung zu Änderungen am Kabinettsentwurf, die nun noch der Verkehrsausschuss beschloss, heißt es, dass sich Bund und Länder über Rahmenbedingungen samt der Preisgestaltung verständigen und diese „unter parlamentarischer Beteiligung“ politisch vereinbaren. (dpa)

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