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Impfen oder Infektion? Eine Pflicht zur Corona-Impfung ist nicht mehr ausgeschlossen.

© Julian Stratenschulte/dpa

Ist sie legal, welche Strafen gäbe es?: Die wichtigsten Fragen zu einer möglichen Corona-Impfpflicht

Zahlreiche Politiker und Experten wollen eine allgemeine Impfpflicht nicht mehr ausschließen. Doch: Wie könnte sie konkret umgesetzt werden? Ein Überblick.

Die Debatte um eine allgemeine Pflicht zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus hat in den vergangenen Tagen in Deutschland Fahrt aufgenommen. Nicht zuletzt, weil Österreich als erstes Land in Europa eine allgemeine Impfpflicht ab Februar 2022 angekündigt hat.

Die Bundesregierung in Deutschland ist verhaltener, der Gesundheitsminister Jens Spahn hält die Debatte sogar für nicht zielführend. „Sie löst unser akutes aktuelles Problem nicht“, sagte der CDU-Politiker am Dienstag im Deutschlandfunk. „Wir brechen diese Welle ja nicht mit einer verpflichtenden Impfung. Die käme viel zu spät, die Wirkung.“

Lothar Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), ist ebenfalls zurückhaltend. „Das letzte Mittel, was ja inzwischen auch immer wieder diskutiert wird, ist die sogenannte Impfpflicht“, sagte Wieler. Auch die WHO spreche sich gegen eine Impfpflicht aus. „Es gibt wirklich niemanden, der gern eine Impfpflicht haben möchte.“

Anders sehen das beispielsweise die Ministerpräsidenten von Bayern und Baden-Württemberg. Markus Söder (CSU) und Winfried Kretschmann (Grüne) sprechen sich in einem Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ dafür aus, weil eine Impfpflicht „kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte“ sei. „Vielmehr ist sie die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewinnen“, schreiben Söder und Kretschmann.

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Doch was würde eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland eigentlich konkret bedeuten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist überhaupt mit Impfpflicht gemeint?

Eine Impfpflicht würde bedeuten, dass es von staatlicher Seite aus eine allgemeine Verpflichtung zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus gäbe. Dabei ist Impfpflicht allerdings nicht gleich Impfzwang. Denn: Menschen können sich trotz der Verpflichtung gegen eine Impfung entscheiden. Sie begehen damit keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit.

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Wie würde eine Impfpflicht umgesetzt?

Bisher existiert keine Rechtsgrundlage für eine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Das Infektionsschutzgesetz kann lediglich Impfungen für „bedrohte Teile der Bevölkerung“ anordnen. Eine Impfpflicht für medizinisches Personal soll deshalb auch demnächst kommen. Gegen Menschen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten, könnte das Gesundheitsamt demnach bald Tätigkeits- und Betretungsverbote aussprechen. Eine Impf- beziehungsweise Duldungspflicht für Bundeswehr-Soldaten soll es bald ebenfalls geben.

Eine allgemeine Impfpflicht zur Herstellung einer Herdenimmunität müsste der Bundestag hingegen erst noch beschließen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei eine solche Verpflichtung vorstellbar, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Diese bedürfte allerdings einer gesetzlichen Grundlage und eine entsprechende Regelung müsste auch „verhältnismäßig ausgestaltet sein“. Hinzu kämen medizinische Fragen, die in einer anderen Bundesregierung dann vom Gesundheitsministerium geklärt werden müssten.

Der Bielefelder Rechtsprofessor Franz C. Mayer hält für Impfverweigerer Bußgelder oder gesetzliche Regelungen zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes für denkbar, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

In Österreich, wo die allgemeine Impfpflicht im Februar 2022 kommen wird, ist bereits klar, dass es Verwaltungsstrafen geben soll, die einem Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit gleichkommen.

In Deutschland ist es so geregelt, dass sogar eine Erzwingungshaft verhängt werden kann – und zwar dann, wenn eine Person die Geldbuße nicht entrichtet und auch nicht erklärt, warum sie nicht zahlen kann. Eine solche Erzwingungshaft dauert üblicherweise sechs Wochen. Die Erzwingungshaft befreit die Person allerdings nicht von der Zahlungs- sowie Aussagepflicht. Laut Infektionsschutzgesetz kann die Geldbuße in diesem Fall bis zu 2500 Euro betragen.

Dem österreichischen Medium „oe24“ zufolge drohen Impfverweigerern in Österreich demnächst sogar Geldbußen von bis zu 3600 Euro. Wer diese Strafe nicht bezahlt, müsse demnach bis zu vier Wochen in Haft. Verweigerern einer Auffrischungsimpfung drohten Bußgelder von bis zu 1450 Euro.

Zu Beginn solle dem Bericht zufolge eine Übergangsfrist gelten, während der Verstöße nicht mit voller Härte geahndet würden. Die Aufforderungen werde postalisch erfolgen, ein möglicher Strafbescheid ebenfalls.

[Lesen Sie auch: Ministerien-Verteilung hart umkämpft: Wer soll welchen Posten in der Ampel-Koalition bekommen? (T+)]

Welche historischen Vorbilder gibt es?

Seit März 2020 ist eine Masern-Impfung verpflichtend und auch im Infektionsschutzgesetz geregelt. Sie gilt etwa für Kinder und Betreuer in Kitas und Schulen, für Menschen, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben und für bestimmtes medizinisches Personal. Im Gesetz steht als Begründung, dass sie für „bedrohte Teile der Bevölkerung“ gilt, „wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist“.

Die Pflicht zur Masern-Impfung ist also an die regelmäßige Anwesenheit in bestimmten Einrichtungen geknüpft, in denen die Gefahr von Ansteckungen höher ist. So soll es demnächst auch bei der Corona-Impfpflicht sein.

Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Masern-Impfpflicht steht zwar noch aus, doch hat das Bundesverwaltungsgericht sie 1959 bereits für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Noch bis Ende dieses Jahres haben Personen, die Anfang März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen betreut wurden oder tätig waren, Zeit einen Impfnachweis vorzulegen.

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Menschen, die sich nicht impfen lassen, erhalten ein Tätigkeits- und Betretungsverbot. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße, die wie bereits beschrieben bei bis zu 2500 Euro liegen kann.

Eine allgemeine Pflicht zur Masern-Impfung gab es allerdings nie. Anders bei Diphterie in der DDR (bis 1954) und Pocken in der BRD (1949-1975). Wer sich nicht an die Verpflichtung hielt, musste in der DDR beispielsweise letztlich mit einer Ordnungsstrafe zwischen 10 und 500 DDR-Mark rechnen.

Warum auf allgemeine Impfpflichten in der Vergangenheit größtenteils verzichtet wurde, erklärt Kanzleramtschef und Arzt Helge Braun (CDU): „Eine allgemeine Impfpflicht, das haben wir bisher nur dann gemacht, wenn die WHO die Ausrottung einer infektiösen Krankheit ausgerufen hat.“

[Lesen Sie auch: „Bald 50 Prozent Impfdurchbrüche in Kliniken“: Wer sind die Geimpften auf den Intensivstationen? (T+)]

Was sagen Juristen und andere Experten dazu?

Renommierte Juristen halten eine allgemeine Impfpflicht mit für vereinbar mit dem Grundgesetz. „Eine solche allgemeine Impfpflicht ist durchaus vertretbar - und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen“, sagte Staatsrechtler Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Battis verwies auf Artikel 2 des Grundgesetzes, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt. „Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das ebenfalls der Artikel 2 festschreibt, hat dahinter zurückzutreten.“

Der Saarbrücker Pharmazie-Professor Thorsten Lehr sagte „RTL direkt“, im nächsten Frühjahr führe kein Weg an einer Impfpflicht vorbei. Sie könne die Lage „schlagartig“ ändern. „Das Ende der Pandemie liegt mit der Impfpflicht in unseren Händen.“

Der Verwaltungsrechtler Hinnerk Wißmann von der Universität Münster sagte der „Welt“, eine Impfpflicht sei das mildere Mittel, „wenn die Alternative ist, den freien Staat in Lockdown-Endlosschleifen abzuschaffen“.

Uwe Volkmann, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt, sagte, die „Eingriffstiefe“ sei geringer als „die andernfalls erforderlichen gravierenden Freiheitseinschränkungen“.

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Der Bielefelder Rechtsprofessor Mayer sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Die Freiheit der Einzelnen endet da, wo Freiheit und Gesundheit anderer in Gefahr sind - das ist hier der Fall, wenn die Impfkampagne nicht gelingt.“

Der Jurist Steffen Augsberg aus dem Deutschen Ethikrat fordert, vor einer möglichen Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht andere Maßnahmen genau zu prüfen. Bei einer Impfpflicht und dem damit verbundenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit müsste die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein, „und das setzt unter anderem voraus, dass es nicht weniger eingreifende, ebenso effektive Mittel gibt“, sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen am Mittwoch im WDR5-„Morgenecho“.

Der Bielefelder Gewaltforscher Andreas Zick sieht in einer Corona-Impfpflicht ein großes gesellschaftliches Konfliktpotenzial, das zur weiteren Radikalisierung der Minderheit der Impfgegner führen wird. „Wir hören keinen Vorschlag, wie es denn gehen soll ohne eine Impfpflicht, auch nicht aus rechtspopulistischen Parteien. Es gibt keine Vorschläge dazu, außer dem: Wir ändern unsere Einstellung sowieso nicht“, sagte Zick.

[Lesen Sie auch: Niedrige Impfquoten und Waldorfschulen: „Anthroposophen glauben, dass Fakten schädlich sind für junge Kinder“ (T+)]

Wie sieht die Bevölkerung eine mögliche Impfpflicht?

Einer Umfrage im Auftrag der „Bild am Sonntag“ zufolge würden 52 Prozent der Deutschen eine generelle Impfpflicht begrüßen. Dagegen sprachen sich 42 Prozent aus. Sieben Prozent machten keine Angabe oder antworteten mit „Weiß nicht“.

Wie stehen die politischen Lager dazu?

In der Union ist das Thema Impfpflicht höchst umstritten. Neben Spahn schließen auch Kanzleramtschef Braun und Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans eine allgemeine Corona-Impfpflicht in Deutschland aus.

CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz hält sie für nicht durchsetzbar. Er sei skeptisch, ob eine Impfpflicht verfassungsrechtlich unbedenklich sei, sagte Merz am Dienstag im ARD-Morgenmagazin. Auch die Durchsetzung bei Menschen, die sich „konsequent weigern“, halte er für schwierig, sagte Merz weiter.

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Zustimmung erhalten die Ministerpräsidenten Söder (CSU) und Kretschmann (Grüne) von einer Reihe ihrer CDU-Amtskollegen in den Ländern: Volker Bouffier aus Hessen, Daniel Günther aus Schleswig-Holstein und Reiner Haseloff aus Sachsen-Anhalt. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) mahnte zwar eine gründliche Prüfung an, schloss eine Impfpflicht aber nicht aus.

Und auch innerhalb der designierten Ampel-Koalition im Bund gehen die Meinungen auseinander. Während Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) sagte, eine Impfpflicht könne „für die Zukunft mit Blick auf die bundesweite Situation sicherlich“ nicht ausgeschlossen werden, stellt sich FDP-Fraktionsvize Michael Theurer strikt dagegen. Theurer wird als kommender Bundesgesundheitsminister gehandelt.

Damit gibt Theurer die Parteilinie der FDP wieder. Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte der „Bild“: „Die allgemeine Impfpflicht als Drohkulisse in den Raum zu stellen, hilft niemandem.“ Gerade die Länder mit dramatischen Corona-Zahlen „sollten sich darauf konzentrieren, wie vereinbart die Impfangebote auszuweiten und die neuen Corona-Maßnahmen umzusetzen“.

Als bisher einziger prominenter FDP-Politiker hatte sich NRW-Parteichef Joachim Stamp offen für eine allgemeine Impfpflicht gezeigt. „Ich persönlich kann es mir vorstellen, ja“, sagte Stamp in der ARD-Sendung „Hart aber fair“ am Montagabend. Stamp sagte, dass ein Verfassungsrechtler ihn am Wochenende überzeugt habe: „Es ist ja auch ein lernender Prozess von uns allen.“

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Neben Bremens SPD-Mann Bovenschulte ist auch der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) einer allgemeinen Impfpflicht nicht abgeneigt, hat aber auch Bedenken. „Unter bestimmten Bedingungen kommt eine Impfpflicht in Betracht. Sie ist allerdings kein Patentrezept, das kurzfristige Erfolge verspricht“, sagte Weil am Dienstag.

Außenminister Heiko Maas (SPD) wurde deutlich. „Die wird's nicht geben“, sagte er dem TV-Sender Bild Live. „Weil wir es nicht für notwendig halten, weil wir es auch aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten für schwierig halten.“ Es werde eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen geben, „und das halte ich auch für richtig“.

Zumindest die Thüringer Linke sprach sich bereits am Samstag für eine Corona-Impfpflicht aus. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag wurde bei einem Landesparteitag in Bad Blankenburg angenommen. Wenn das sich zuspitzende Corona-Infektionsgeschehen weitere Einschränkungen auch für geimpfte Menschen notwendig mache, „erscheint eine allgemeine Impfpflicht geeignet, erforderlich und angemessen, um eine folgenreiche Überlastung des Gesundheitssystems nachhaltig abzuwenden“, heißt es da.

Scharfe Kritik an Überlegungen in Richtung Corona-Impfpflicht äußerte hingegen der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla. Seine Partei lehnt eine allgemeine Impfpflicht kategorisch ab. (mit Agenturen)

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