Urteil: Nach Diebstahl der Brieftasche und EC-Karte haftet die Bank nicht für die Abräumung des KontosVON HANS TOEPPEN BERLIN.Wer seine EC-Karte und seinen Personalausweis zusammen in der Brieftasche hat, riskiert im Falle eines Diebstahls gewaltige Schäden.
Alle Artikel in „Berlin“ vom 06.04.1998
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