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Ein sowjetische Panzer vom Typ T-34 steht neben dem Zugang zum Sowjetischen Ehrenmahl und zugleich Grabstätte für 2000 sowjetische Soldaten in Tiergarten.

© dpa / Carsten Koall

Update

Bilder von Putin bleiben untersagt: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen bei Weltkriegsgedenken in Berlin

Die Polizei untersagte am 8. und 9. Mai russische und ukrainische Fahnen, die Buchstaben V und Z sowie weitere Symbole an den Ehrenmalen. Das Verbot ukrainischer Flaggen wurde am Abend vom Verwaltungsgericht gekippt.

| Update:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitagabend das Verbot ukrainischer Flaggen an den sowjetischen Ehrenmalen Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide während des Gedenkens an das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 78 Jahren aufgehoben. Das sagte der Anwalt Patrick Heinemann dem Tagesspiegel.

Konkret hob das Gericht nun das Verbot des Zeigens von „Fahnen und Flaggen mit ukrainischem Bezug und von Bildnissen des ukrainischen Staatsoberhaupts sowie das Abspielen und Singen ukrainischer Marsch- beziehungsweise Militärlieder“ auf.

„Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Das Verbot ukrainischer Flaggen ist – mit den Worten des Gerichts – offensichtlich rechtswidrig’“, sagte Heinemann. „Wer von seinem Grundrecht Gebrauch macht, sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus zu bekennen, ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.“ Zudem fehle es für die Behauptungen der Polizei, es drohten gewaltsame Auseinandersetzungen verfeindeter Lager, „an jeglichen Anhaltspunkten, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen“.

Heinemann hatte am Freitag für den ukrainischen Verein Vitsche, der seit Kriegsbeginn wiederholt Solidaritätsdemonstrationen in Berlin organisiert hat, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen das Verbot ukrainischer Fahnen und Symbole eingereicht.

Die Polizei Berlin werde gegen den Beschluss keine Rechtmittel einlegen, erklärte sie auf Twitter.

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Keine russischen und ukrainischen Flaggen, keine Bilder von Putin und Selenskyj: Die Berliner Polizei wollte mit einer Reihe von Verboten verhindern, dass das Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 78 Jahren für Kriegspropaganda missbraucht wird. Deshalb hatte sie per Allgemeinverfügung Beschränkungen für die sowjetischen Ehrenmale Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide und ihr unmittelbares Umfeld erlassen.

Ausdrücklich untersagt sein sollten am 8. und 9. Mai etwa Bilder des russischen Präsidenten Wladimir Putin, seines belarussischen Verbündeten Alexander Lukaschenko, aber auch des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Letzteres wurde nun kassiert.

Diese Entscheidung fiel zusammen mit einer heiklen Ermittlung innerhalb der Polizei: Nach einem Medienbericht über einen geplanten Besuch Selenskyjs am 13. Mai in Berlin, bei dem ein Polizist als Quelle für den Termin angegeben worden war, geht die Behörde intern dem Verdacht des Geheimnisverrats nach. Die Berlin-Reise des ukrainischen Präsidenten steht zudem infrage.

Dieser Krieg darf sich in Berlin nicht über den demokratischen Diskurs hinaus in Konflikten oder Auseinandersetzungen Bahn brechen.

Die Berliner Polizei in ihrer Mitteilung zu den Verboten

Der von der Polizei erlassenen Allgemeinverfügung zu den Gedenktagen nach, hätten an den Ehrenmalen zusätzlich weder russische noch ukrainische Fahnen gezeigt, keine schwarz-orangefarbenen Georgsbänder, die als Symbol für die Unterstützung des russischen Kriegskurses gelten, oder Uniformen getragen und auch keine Militärlieder abgespielt werden dürfen.

Auch die Buchstaben V und Z, mit denen die russischen Panzer im Ukrainekrieg gekennzeichnet sind, hätten nicht gezeigt werden dürfen. Darüber sollten Ausrufe untersagt sein, die diesen Krieg billigen.

Eilklage beim Verwaltungsgericht

Bereits im Vorjahr hatte die Polizei ähnliche Verbote zum 8. und 9. Mai erlassen. Dass auch ukrainische Fahnen nicht gezeigt werden durften, führte damals zu viel Kritik von ukrainischer Seite, unter anderem vom damaligen ukrainischen Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk.

Der ukrainische Verein Vitsche, der seit Kriegsbeginn wiederholt Solidaritätsdemonstrationen in Berlin organisiert hat, reichte am Freitag eine Eilklage beim Verwaltungsgericht hatte gegen das Verbot ukrainischer Fahnen und Symbole eingereicht. Das Gericht bestätigte dem Tagesspiegel den Eingang und kündigte eine Entscheidung noch am selben Tag an.

Man sei über das Verbot „entsetzt“ – und darüber, dass die ukrainischen Symbole mit den russischen „gleichgesetzt“ würden, schrieb der Verein in einer Mitteilung. „Dies verharmlost Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und zeigt tiefe Ignoranz gegenüber den Leidtragenden.“

Die Berliner Polizei setzt falsche politische Zeichen, indem nationale Symbole der Ukraine mit der Symbolik des russischen Vernichtungskrieges gleichgestellt werden.

Ukrainischer Verein Vitsche zum Flaggenverbot

Die blau-gelben Farben seien „zu einem internationalen Symbol der Solidarität und des Eintretens für Freiheit und Demokratie“ geworden – und wehten auch in Deutschland über vielen Gebäuden, hieß es weiter. „Wir bedauern, dass statt gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die Berliner Polizei entschieden hat, mit dieser Entscheidung falsche politische Zeichen zu setzen, indem nationale Symbole der Ukraine mit der Symbolik des russischen Vernichtungskrieges gleichgestellt werden und dieser damit legitimiert wird.“

Verbot stützt sich auf deutsch-russisches Gesetz von 1992

„Der Akt des Erinnerns sowie die Achtung dieser Gedenkstätten und Mahnmale ist auch vor dem Hintergrund des unverändert andauernden Russland-Ukraine-Krieges zu wahren“, begründete die Polizei in einer Mitteilung vom Freitag die erlassenen Verbote. „Dieser Krieg darf sich in Berlin, speziell im Hinblick auf das symbolträchtige Datum, nicht über den demokratischen Diskurs hinaus in Konflikten oder Auseinandersetzungen Bahn brechen.“

Die Polizei hatte dafür eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die sich auf das deutsch-russische Gesetz über die Kriegsgräberfürsorge von 1992 stützt. Es verpflichtet die Polizei, sowjetische Ehrenmale und Kriegsgräber vor dem Hintergrund der geschichtlichen Verantwortung Deutschlands zu schützen. Das „würdevolle Gedenken“ stehe an diesen Tagen im Vordergrund, hieß es.

Im Einzelnen untersagt sind demnach:

  • russische und ukrainische Fahnen und jegliche Sowjet-Symbole,
  • Bilder von Putin, Selenskyj und Lukaschenko,
  • Georgsbänder,
  • die Buchstaben V und Z,
  • Uniformen oder Uniformteile auch in abgewandelten Formen,
  • Marsch- bzw. Militärlieder,
  • Ausrufe, die geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen.

Ausgenommen von den Verboten sind Veteranen des Zweiten Weltkrieges, Diplomaten und Delegationen der damaligen Alliierten gegen Nazi-Deutschland, die unmittelbar an den Gedenkveranstaltungen teilnehmen. Demonstrationen abseits der Ehrenmale und ihres unmittelbaren Umfelds unterliegen ebenfalls keinen Beschränkungen.

„Nachtwölfe“ mit russischen Fahnen und Z-Symbol unterwegs

Bereits auf dem Weg nach Berlin ist eine Gruppe von mehreren Hundert Mitgliedern der sogenannten „Nachtwölfe“. Der putintreue Motorradclub will am 9. Mai in der deutschen Hauptstadt eintreffen.

Beim Start in Moskau am vergangenen Wochenende trugen mehrere Teilnehmer russische und sowjetische Fahnen. Einige hatten auf ihren Motorrädern den Buchstaben Z angebracht. (mit dpa/AFP)

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