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Bald ein Relikt: Die Maskenpflicht soll bis auf wenige Ausnahmen wegfallen.

© Foto: Kira Hofmann/dpa

Volle Stadien, shoppen ohne Maske und keine Quarantäne: Von diesen Corona-Regeln verabschiedet sich Berlin ab April

Keine Masken mehr in Schulen, Supermärkten oder Restaurants und wieder volle Stadien: Berlin will die Beschränkungen fast komplett aufheben.

Von Sonja Wurtscheid

In Berlin fallen ab 1. April fast alle coronabedingten Einschränkungen weg. Das sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag nach einer Sitzung des Senats.

Allein die von der Bundesregierung geplanten Basis-Schutzmaßnahmen würden danach noch fortbestehen. Dazu zählt nach jetzigem Stand eine Maskenpflicht im Nahverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die Möglichkeit einer Testpflicht für bestimmte Bereiche, wie Giffey sagte.

In Geschäften, Supermärkten oder Fernzügen etwa müsste man dann keine Maske mehr tragen. Auch Zuschauerbeschränkungen in Stadien, die Maskenpflicht an Schulen oder die 3G-Regel in Restaurants fielen dann weg.

Wie es im Moment aussieht, gäbe es auch keine gesetzliche Grundlage mehr für die Quarantäne. "Wenn die Grundlagen für alle anderen Maßnahmen entfallen, entfallen die dort auch", sagte Giffey. Alles, was der Bund nicht explizit in das Basis-Schutzpaket aufnehme, würde dann nicht mehr gelten.

Die Abschaffung der Corona-Regeln stehe aber noch unter Vorbehalt der Entscheidungen auf Bundesebene, betonte Giffey. "Wir gehen davon aus, dass die infektionschutzgesetzliche Grundlage so aussehen wird, wie wir sie jetzt kennen. Aber wir wissen, es gibt auch noch auf Bundesebene Gespräche dazu."

Senat plant Sondersitzung am Sonnabend

Im Laufe der Woche stimmen Bundestag und Bundesrat über die neue gesetzliche Grundlage des Infektionsschutzes ab. Der Berliner Senat werde deshalb am Sonnabend eine Sondersitzung machen, "die die entsprechende Gesetzeslage in der Berliner Verordnung abbildet".

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"Wir haben jetzt die Herausforderung, mit der neuen Gesetzeslage des Bundes umzugehen – beziehungsweise mit der noch fehlenden Gesetzesgrundlage des Bundes", sagte Giffey weiter.

Die gesetzliche Grundlage für die meisten Einschränkungen entfällt bundesweit eigentlich bereits ab 20. März. Den Bundesländern war aber eine Übergangsfrist bis zum 2. April eingeräumt worden. In Berlin soll diese Übergangszeit bis einschließlich 31. März genutzt werden – so lange, wie die hiesige Verordnung gilt.

"Sanikasten im Kofferraum"

Diese Übergangszeit bezeichnete Giffey als "Sanikasten im Kofferraum". Menschen sorgten sich durchaus, dass eigentlich schon ab 20. März "sämtliche Schutzmaßnahmen vorbei sein sollen", sagte Giffey. "Wir haben insgesamt eine Lage, die immer noch ein ganz schön hohes Infektionsrisiko bedeutet." Deshalb wolle man die Schutzmaßnahmen noch die elf Tage bis April aufrecht erhalten.

Nach dieser Übergangszeit können dann nur noch Hotspots schärfere Maßnahmen erlassen. Genaue Parameter, ab wann eine Stadt oder ein Bundesland ein Hotspot sind, gab der Bund zunächst nicht an.

Giffey sieht nach jetzigem Sachstand aber keinen Grund, Berlin als Hotspot auszurufen. "Das geht nur, wenn wir massiv ansteigende Infektionszahlen haben, massiv ansteigende Belastung der kritischen Infrastruktur und der Krankenhäuser, der Gesundheitsversorgung und den Intensivstationen. Das sehen wir aber im Moment nicht."

Zwar stieg die Sieben-Tage-Inzidenz zuletzt wieder etwas an, auf 871 am Dienstag. Trotzdem befinde sich Berlin in einer "sich positiv entwickelnden Situation", argumentierte die SPD-Politikerin. Die Situation sei hier "deutlich milder als woanders". Auch nehme die Belastung in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen ab. Außerdem verwies Giffey auf eine hohe Impfquote in der Hauptstadt.

Von einem "Freedom-Day" sei man aber auch in Berlin noch entfernt, "denn die Inzidenzen in den anderen Bundesländern sind hoch", sagte Giffey. "Deswegen ist klar, dass wir auch noch einige Schutzmaßnahmen brauchen, die den Frühling und den Sommer hinein notwendig sind."

Maskenpflicht an Schulen fällt weg

So sollen neben der Maskenpflicht in Nahverkehr, Krankenhäusern und Pflegeheimen Coronatests an Berliner Schulen zunächst zum Alltag gehören.

"Wir haben uns heute verständigt, dass wir auch nach dem 1. April noch das Testen in den Schulen fortführen wollen", sagte Giffey. Diese Testpflicht habe der Bund als Möglichkeit im Basis-Schutzpaket vorgesehen. "Das wird man nicht ewig machen", erläuterte Giffey. Aber noch gebe es ausreichend Tests. Außerdem sei regelmäßiges Testen nach den Osterferien sinnvoll.

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Bleibt der Bund bei den jetzigen Vorschlägen zum Basisschutz, würde die Maskenpflicht an Schulen wegfallen. "Für die Masken an Schulen wird es - nach jetzigem Verhandlungsstand auf Bundesebene - ab dem 1. April keine rechtliche Grundlage mehr geben. Das wird dann nur noch auf freiwilliger Basis möglich sein", erklärte die Regierende Bürgermeistern.

Beschlossen hat der Senat bereits die Rückkehr zum Regelbetrieb in Kitas. Diese soll ab Freitag gelten.

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