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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Verkauf von TVWerbeblockern erlaubt. Der Vertrieb von Geräten, die Werbespots ausblenden oder automatisch auf einen werbefreien Kanal umschalten, ist nach einem BGH-Urteil mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar.

„Faszinierend“, räsonierte Mr. Spock gern über technische Leistungen im Raumschiff Enterprise.

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