zum Hauptinhalt
Angela Merkel.

© Tobias SCHWARZ / AFP

Kanzlerin spricht von dramatischer Lage: Merkel will konsequenten und kurzen „Brücken-Lockdown“

Bund und Länder wollen das Infektionsschutzgesetz ändern und einen einheitlichen Lockdown verhängen. Was im neuesten Gesetzentwurf steht.

Kanzlerin Angela Merkel hat sich hinter den umstrittenen Vorstoß des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (beide CDU) für einen „Brücken-Lockdown“ gegen die dritte Corona-Welle gestellt. Das exponentielle Wachstum der Corona-Infektionen müsse gebrochen werden, sagte Merkel nach Tagesspiegel-Informationen am Sonntag in der Klausur der Spitze der Unionsfraktion in Berlin. Laschet habe dies mit der Idee des Brücken-Lockdowns beschrieben, sagte Merkel.

Die Kanzlerin wurde von den Teilnehmern mit den Worten zitiert: „Es geht um eine Brücke zu mehr Normalität. Die Brücke soll kurz sein.“ In der Runde wurden die Äußerungen der Kanzlerin als fast schon demonstrative Unterstützung für Laschet gewertet. Laschet und sein unausgesprochener Rivale im Ringen um die Unions-Kanzlerkandidatur, der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Markus Söder, hätten in die Diskussion zunächst nicht eingegriffen, hieß es weiter.

[Wenn Sie alle aktuellen Entwicklungen zur Coronavirus-Pandemie live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Von anderen Teilnehmern der Beratungen hieß es, es sei von Teilnehmern auch die Forderung erhoben worden, nicht erst von einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen innerhalb einer Woche mit den beschränkenden Maßnahmen zu beginnen, sondern schon bei einem Wert von 50. Insgesamt habe es große Rückendeckung für die Ansicht Merkels gegeben, dass die Corona-Lage dramatisch sei.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Nach Tagesspiegel-Informationen nahm Merkel auch Bezug auf ihren Auftritt in der ARD bei "Anne Will". „Ich habe mich über die Länder geärgert", soll sie gesagt haben. Viele seien von dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz abgewichen.

Ihre Kritik an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet relativierte die Kanzlerin. NRW sei - wenn überhaupt - nur minimal abgewichen. Andere - etwa Bayern - hätten das noch deutlicher getan. In der Öffentlichkeit habe es Laschet leider härter erwischt als andere, sagte Merkel laut Teilnehmern.

Neuer Entwurf für die Gesetzesänderung

Am Samstag war ein neuer Entwurf für die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes verschickt worden. Er liegt dem Tagesspiegel vor.

Die Bundesregierung soll demnach ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen für Fälle, in denen die Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, „Gebote und Verbote (…)  zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht werden, zu erlassen“, wird darin betont. Dazu gehören Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr, Ladenschließungen, neue Kontaktbeschränkungen, Verfügungen für den Schulunterricht und Sportverbote.

Das geplante Durchsetzen einer bundesweiten Corona-Notbremse ohne Ausnahmen stößt auf ein geteiltes Echo. Das meiste werde ohnehin schon so in den meisten Bundesländern gehandhabt, hieß es dazu in Länderkreisen mit Blick auf die Option von Ausgangssperren und Ladenschließungen ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen.

Es sind zudem keine bundesweiten Verschärfungen unterhalb der 100er-Inzidenz vorgesehen. Virologen und Intensivmediziner hatten zuletzt einen raschen, bundesweit verschärften Lockdown und nicht nur Präzisierungen zur bisher unterschiedlich streng ausgelegten, Anfang März beschlossenen Corona-Notbremse bei Erreichen der 100er-Inzidenz gefordert.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte, dass dem Plan ein weiteres zentrales Element fehle: „Das Notbremsengesetz im Bund verliert einen großen Teil seiner Wirkung, wenn die Testpflicht in den Betrieben nicht kommt.“ Durch eine bundesweite Pflicht zum zweimaligen Testen pro Woche in den Betrieben könne die Ansteckungsgefahr in der dritten Welle gesenkt werden – aber besonders die Union stellte sich schon in den vorherigen Verhandlungen quer hierbei.

Zudem könnte es bis zu zwei Wochen dauern, bis das Gesetz in Kraft tritt, während immer mehr Intensivstationen von Überlastungen sprechen und Mediziner ein rasches energisches Eingreifen fordern. Bund und Länder konnten sich bisher nicht darauf einigen, auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident und CDU-Chef Armin Laschet scheiterte mit seinem Ansinnen eines „Brücken“-Lockdowns, bis mehr Menschen geimpft sind, die für Montag geplante Bund-Länder-Runde wurde abgesagt.

Das sieht die Änderung im Infektionsschutzgesetz vor:

  • Harter, regionaler Lockdown bei Überschreiten des Schwellenwerts von 100.
  • Private Zusammenkünfte werden auf die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person beschränkt.
  • Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr, mit Ausnahmen für Notfälle oder aus beruflichen Gründen. 
  • Sport ist nur noch sehr begrenzt und maximal zu zweit möglich.
  • Auch alle Geschäfte müssen dichtmachen – mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
  • Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder, Museen etc. müssen schließen.
  • Die Gastronomie bleibt geschlossen. Abholung und Lieferung von Speisen ist aber erlaubt.
  • Ist der Inzidenzwert von 100 drei Tage lang wieder unterschritten, können die Maßnahmen entfallen. Liegt er drei Tage lang darüber, treten sie wieder in Kraft.
  • Schulen und Kitas dürfen nur bei Inzidenz unter 200 offen bleiben. Selbst dann dürfen Schüler nur am Unterricht teilnehmen, wenn sie sich zweimal pro Woche testen.

Geplant ist nun also eine bundesweite Regelung per Gesetz statt immer neuer Verhandlungen. Vor allem sind ab einem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen verpflichtende Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr vorgesehen.

Das würde nach dem aktuellen Stand auch auf Berlin zutreffen. „Das Land Berlin und die Freie und Hansestadt Hamburg gelten als kreisfreie Städte im Sinne dieser Vorschrift“, wird in dem Entwurf betont, also wird die Stadt als Ganzes betrachtet, nicht einzelne Bezirke.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

„Eine wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus ist ohne Ausgangsbeschränkung erheblich gefährdet“, wird in dem ersten, noch strittigen Entwurf betont. „Zeitlich beschränkte Ausgangsbeschränkungen sind geboten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Es handelt sich vorliegend nicht um eine Freiheitsentziehung, sondern lediglich um eine Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit zu regelmäßigen Ruhens- und Schlafenszeiten.“

[Als Abonnent von T+ lesen Sie auch: „Wäre die Priorisierung nicht so starr, könnten wir auch schneller impfen]

Merkel hatte zuletzt an Autorität eingebüßt, sie musste undurchdachte Pläne für einen verschärften Osterlockdown wieder einkassieren, gerade auch CDU-regierte Länder mit Inzidenzen von unter 100 pochten auf Öffnungsprojekte. Sie hatte erstmals in der ARD-sendung "Anne Will" angekündigt, es wegen der Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern über eine Reform des Infektionsschutzgesetz und mehr Durchgriffsrechte des Bundes zu versuchen; im engen Zusammenspiel mit Vizekanzler Olaf Scholz, der auf der SPD-Seite Überzeugungsarbeit leistete, konnten die entsprechenden Schritte eingeleitet werden. Zudem hatte der Bundestag auf eine stärkere Einbindung gepocht, was nun passiert.

Scholz erklärte am Sonntagabend, dass die SPD-regierten Länder hinter den geplanten Änderungen stünden. Er habe soeben mit den Ministerpräsidenten seiner Partei gesprochen, sagte der Bundesfinanzminister am Sonntagabend in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“. „Sie stehen alle hinter diesem Vorhaben, werden das auch unterstützen. Es wird förmliche Beratungen geben, aber der Weg ist klar und wird von allen getragen.“ Der Gesetzesantrag werde am Dienstag im Kabinett beschlossen werden. Zuvor hatte es Detailkritik auch aus SPD-Ländern gegeben.

In Länderkreisen wurde teilweise kritisiert, dass das Kanzleramt den Ländern misstraue und eine Liste erstellt habe, wer wie von den Bund-Länder-Beschlüssen abweiche. Besonders das CDU-regierte Saarland steht wegen landesweiter Lockerungsversuche in der Kritik - aber unter 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern in sieben Tagen bleiben diese Modellprojekte weiterhin möglich.

Am Dienstag will das Kabinett die Regelungen beschließen, bereits am Mittwoch soll der Bundestag beraten, der Bundesrat müsste in einer Sondersitzung zustimmen, da die nächste erst am 7. Mai wäre. Strittig waren aber noch diverse Details, auch eine verschärfte Homeoffice-Verpflichtung und wie weit das Durchgriffsrecht des Bundes bis hinunter auf die kommunale Ebene reichen soll, für Sonntag waren auch weitere Beratungen von Kanzleramtschef Helge Braun mit den Staatskanzleien geplant.

Scharfe Kritik von FDP-Chef Lindner

Vor allem aus der FDP kam Widerspruch zu den Plänen. „Der Entwurf ist in der vorliegenden Fassung für die Fraktion der Freien Demokraten nicht zustimmungsfähig“, schrieb Fraktionschef Christian Lindner in einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU), der dem Tagesspiegel vorliegt.

Es gebe „erhebliche Bedenken“, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam und verhältnismäßig seien und einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhielten, schrieb Lindner. Er kündigte Änderungsanträge an und forderte eine Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags. 

Konkret kritisiert die FDP, dass keine testbasierten Öffnungskonzepte und Raum für Modellprojekte vorgesehen seien. Außerdem fehlten Ausnahmen für Geimpfte. Die geplanten Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr seien bei einer Inzidenz von 100 „ein unverhältnismäßiger und epidemiologisch unbegründeter Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger“. Überhaupt sei die Zahl der wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner als alleiniger Maßstab für Schutzmaßnahmen ungeeignet. Testkapazitäten, die Belastung des Gesundheitssystems und der Impffortschritt müssten einbezogen werden.

[Auch auf tagesspiegel.de: Mehr zur Kritik an der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes lesen Sie an dieser Stelle]

Kanzlerin Merkel will nach dem von ihr verursachten Scheitern der letzten Ministerpräsidentenkonferenz vor allem verhindern, dass einzelne Bundesländer auch bei Inzidenzen über 100 zum Teil noch Einkäufe im Einzelhandel mit Terminvereinbarung und negativem Coronatest zulassen, zudem waren nicht überall in betroffenen Kreisen strikte Ausgangssperren verfügt worden oder die Inzidenz-Grenze auf 150 gedehnt worden. Ob die Maßnahmen gegen die dritte Welle reichen, wird von Experten aber bezweifelt.

Ab 100er Inzidenzen wäre auch Sport weitgehend verboten

Zusätzlich will der Bund ab einer Inzidenz von 200 (an drei Tagen hintereinander) verpflichtend, dass Schulunterricht nur noch als Distanzunterricht stattfindet. Ansonsten gilt: „Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen sind bei Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche nach einem anerkannten Testverfahren auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 zu testen.“

Ausgenommen von einer Ausgangssperre wären im Detail medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle, berufliche und dienstliche Tätigkeiten, die „Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender“ oder „gewichtige und unabweisbare Gründe“.

Ab einer 100er-Inzidenz wäre auch bundesweit, „die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handels, Dienstleistungs- und Handwerksangebote ist untersagt, wobei der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen mit den Maßgaben ausgenommen sind“.

Einrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten müssten schließen; auch Sport wäre untersagt; „davon ausgenommen ist die Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden, sowie Profisport wie etwa Bundesliga-Fußball. Wichtig: Unterschreitet eine Stadt oder ein Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen die 100er-Inzidenz, so treten ab dem übernächsten Tag wieder die Regeln in Kraft, die davor gegolten haben.

Zur Startseite