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Meldegesetz: Schwarz-Gelb distanziert sich von sich selbst

Die Bundesregierung geht auf Distanz zum eigenen Gesetz, weil es vom Bundestag nicht so verabschiedet wurde, wie es eingebracht wurde. Die Liberalen kennen den Schuldigen: die CSU.

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Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich von den Beschlüssen ihrer eigenen Fraktionen beim Meldegesetz distanziert. „Es ist denkbar, dass es im weiteren parlamentarischen Verfahren Änderungen an dem Gesetz gibt, die dem Datenschutz stärker Rechnung tragen“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag. Die Länderkammer wird wahrscheinlich am 21.September entscheiden. Der Bundestag hatte das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ am 28. Juni mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP verabschiedet.

Allerdings wurde der Entwurf der Bundesregierung in einigen Punkten verändert, unter anderem auch bei der Weitergabe von Daten. In der ursprünglichen Fassung war vorgesehen, dass die Bürger der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen müssen. In der beschlossenen Fassung muss der Bürger dagegen aktiv Widerspruch einlegen. Die schwarz-gelben Mitglieder des für das Gesetz zuständigen Innenausschusses des Bundestags verteidigten ihr Vorgehen. „Wir haben in dem Gesetz auch mit der Widerspruchsregelung ein deutliches Plus an Datenschutz im Vergleich zu den bisherigen Regeln“, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU). Allerdings sagte er auch, dass er „überrascht“ gewesen sei, als die Berichterstatter für das Thema die Änderungen präsentierten.

Berichterstatter der Union ist Helmut Brandt (CDU) und er sagte: „Eine Widerspruchsregelung ist deutlich praktikabler und den Behörden eher zumutbar.“ Mit der Neuregelung sei es vor allem darum gegangen, das Meldewesen zu vereinheitlichen und nicht hinter die bestehenden Datenschutzstandards zurückzufallen. „Das haben wir auch erreicht.“

Die FDP macht vor allem die CSU, insbesondere Innenexperte Hans-Peter Uhl, für die Lockerung der Datenschutzregelung verantwortlich. Man habe das nur mitgetragen, um das Gesetz nicht ganz scheitern zu lassen, heißt es bei den Liberalen. Die FDP macht vor allem die CSU, insbesondere Innenexperte Hans-Peter Uhl, für die Lockerung der Datenschutzregelung verantwortlich. Man habe das nur mitgetragen, um das Gesetz nicht ganz scheitern zu lassen, heißt es bei den Liberalen. Uhl verteidigte das Gesetz und verwies darauf, dass man im Meldewesen jetzt das Datenschutzniveau erreicht habe, was man im Bundesdatenschutzgesetz vor drei Jahren mit der großen Koalition beschlossen habe. Darin seien auch Widerspruchslösungen verankert. „Eine Einwilligungslösung hätte die Verwaltung vor unlösbare Probleme gestellt“, sagte er. Das von Hans-Peter Friedrich (CSU) geführte Innenministerium sei in die Beratungen einbezogen gewesen.

Friedrich verteidigte vor der CSU-Sitzung das Gesetz. Danach sagte er: „Ich gehe davon aus, dass es noch Änderungen geben wird im Bundesrat.“ Zuvor hatten CSU-Chef Horst Seehofer und Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) das veränderte Gesetz kritisiert.

Auch in der CDU gibt es Kritik an der Widerspruchslösung. "Ich halte die Widerspruchslösung für höchst problematisch. Es geht hier um Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, um damit primär hoheitliche Aufgaben zu erfüllen. Es ist völlig unangemessen, wenn jetzt der Bürger in der Bringschuld sein soll und einer kommerziellen Nutzung seiner Daten widersprechen muss. Kommerzielle Interessen haben sich dem Schutz der Betroffenen unterzuordnen", sagte Berlins Innensenator Frank Henkel. Eine Weitergabe gerade zu kommerziellen Zwecken sollte nur erfolgen dürfen, wenn der Bürger vorher explizit zugestimmt habe. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass das, was jetzt auf dem Tisch liegt, Bestand haben wird. Ich bin optimistisch, dass es uns gelingen wird, das Gesetz in diesem Punkt im weiteren Verfahren zu ändern und eine Lösung zu finden, die einen hinreichenden Datenschutz gewährleistet."

Eine Neureglung wird nötig, weil die Zuständigkeit im Zuge der Föderalismusreform von den Ländern an den Bund übergegangen ist. Kritik an dem Gesetz kommt auch von der Opposition. Mehrere Länder haben zudem Widerstand im Bundesrat angekündigt.

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