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Thema

Bundesverfassungsgericht

„Jung: Bundeswehr soll auch Energieversorgung schützen“ vom 22. Mai 2006 Herr Jung bestätigt in Ihrem Artikel seine umstrittene Meinung, dass, wenn als letztes Mittel, um die Bevölkerung zu schützen, nur ein Abschuss möglich ist, der Waffeneinsatz erlaubt sein muss.

Die Rasterfahndung war nicht effektiv. Sie enttarnte in Hamburg einen Zeugen Jehovas, in Berlin wurde ein Angestellter am Flughafen verdächtigt, entlassen und später wieder eingestellt – man hatte seinen Namen verwechselt.

Wiesbaden - Vom Wintersemester 2007/2008 an sollen Studenten in Hessen Studiengebühren von bis zu 1500 Euro im Semester zahlen. Diese bundesweit einmalige Gebührenhöhe – in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen liegt die Obergrenze bei 500 Euro – beschloss am Freitag die hessische Landesregierung.

Von Amory Burchard

Nach der Verhandlung in Karlsruhe beurteilten SPD, PDS, Grüne und FDP die Erfolgsaussichten der Klage Berlins vorsichtig optimistisch. Nur der CDU-Spitzenkandidat Friedbert Pflüger äußerte sich gestern „eher skeptisch“.

Berlin - Der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) will die jetzt auch vom Bundesverfassungsgericht konstatierte schlechte Finanzlage der Länder durch Selbstbeschränkung verbessern. Er schlug im Gespräch mit dem Tagesspiegel vor, zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen klarere und strengere Verschuldungsgrenzen in die Landesverfassungen aufzunehmen – bis hin zu einem Verschuldungsverbot.

Von Albert Funk

Im Streit um Milliarden-Zuschüsse des Bundes für Berlin hält das Bundesverfassungsgericht eine Neuordnung der gesamten Finanzverteilung für möglich. Es gehe nicht nur um Berlin, sondern um ein Verteilungsproblem.

Morgen treffen sich der Bund und Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir stellen die Akteure vor

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Fast 600 Seiten stark soll der Urteilsentwurf zur Berliner Klage sein, der unter Federführung Lerke Osterlohs zustande kam. Die 61-jährige Berichterstatterin des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht ist eine Fachfrau in Sachen Steuerrecht und Staatsverschuldung.

Berlin sei doch gar nicht so schlecht dran, hatte der frühere Bundesfinanzminister Hans Eichel 2001 gesagt. Obwohl sich der Schuldenberg der Hauptstadt seitdem um weitere 19 Milliarden Euro erhöht hat, hält der Bund an dieser Einschätzung fest.

Das Phänomen, das einen ihrer Vorgänger das Leben gekostet hat, für einen weiteren zum Thema seines Lebens wurde und über das ein dritter sein Amt verlor, wird ihre Zeit als Generalbundesanwältin wohl kaum noch prägen: der Terror der Rote Armee Fraktion ist – anders als zu Zeiten der Vorgänger Buback, Rebmann und von Stahl – schon lange nicht mehr wichtigstes Beschäftigungsgebiet der Generalbundesanwaltschaft. Der Terror, mit dem sich Monika Harms, die im Mai neue oberste Anklägerin der Republik werden soll, auseinander setzen muss, ist inzwischen islamistisch.

Von Moritz Schuller
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