zum Hauptinhalt
Thema

Bundesverfassungsgericht

Einer der spektakulärsten Justizfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte scheint nach 14 Jahren Tauziehen nun seinen Schlusspunkt erreicht zu haben. Im Mordfall Monika Böttcher, ehemalige Weimar, verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Angeklagten gegen ihre Verurteilung zu lebenslanger Haft.

SPD-Generalsekretär Franz Müntefering rechnet damit, dass im Oktober beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf Verbot der NPD eingereicht werden kann. Jetzt gehe es darum, die Begründung für ein Verbot zu präzisieren, sagte Müntefering am Montag in Berlin nach der ersten Sitzung des SPD-Präsidiums nach der Sommerpause.

In der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die derzeit die Aussichten eines NPD-Verbotsantrages prüft, gibt es nach Angaben aus Teilnehmerkreisen deutliche Vorbehalte gegen einen solchen Antrag. Verfassungsrechtler und Verfassungsschützer warnten aus unterschiedlichen Gründen vor einem solchen Schritt, hieß es am Donnerstag.

Von Jürgen Zurheide

Krankenversicherte, die in den vergangenen vier Jahren Krankengeld bekommen haben, sollen trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom Juni in der Regel keine Nachzahlung bekommen. Nachzahlungen sollen nur die Versicherten erhalten, die Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt haben.

Der migrationspolitische Sprecher der Berliner Bündnisgrünen, Hartwig Berger, fordert das Land Berlin auf, als Reaktion auf eine jetzt bekannt gewordene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den in Berlin lebenden Flüchtlingen aus Afghanistan und Somalia statt einer Duldung eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. "Auch wenn das Land keine Hoheit in Asylfragen hat, muss die Innenverwaltung auf dieses Urteil reagieren", so Berger.

Das Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Streichung üppiger Zulagen für Funktionsträger im Parlament vorsieht, ist auch auf Brandenburg übertragbar. Das sieht nach Informationen der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" eine vertrauliche Stellungnahme vor, die vom Potsdamer Justizministerium dem Kabinett vor kurzem zugeleitet wurde.

Pro Asyl rechnet damit, dass nach einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts zum Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge zahlreiche Verfahren neu aufgerollt werden müssen. Der Sprecher der Flüchtlings-Arbeitsgemeinschaft, Heiko Kauffmann, begrüßte die Karlsruher Entscheidung am Mittwoch als "ersten Schritt, der natürlich noch nicht ausreicht".

Von Matthias Meisner

Die Führung der SPD unterstützt die Forderung nach einem Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht. Zunächst müsse aber geklärt werden, ob die Belege für ein verfassungsfeindliches Bestreben der NPD für ein Verbot ausreichten, sagte SPD-Generalsekretär Franz Müntefering am Montag in Berlin nach der ersten Präsidiumssitzung der SPD nach der Sommerpause.

Wenn die Bundesregierung tatsächlich einen Verbotsantrag gegen die rechtsextremistische NPD stellen und ihn vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen sollte, hätte dies kaum mehr als symbolische Bedeutung. Zerschlagen kann man eine Organisationsstruktur, nicht aber die Ideologie, die sie trägt.

Schwule und Lesben wollen notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht mehr Rechte für ihre Partnerschaften einklagen. Der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), Michael Schmidt, sagte am Montag in Berlin, wenn der Bundesrat einen Teil des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes zur Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften blockiere, "gehen wir bis zum höchsten deutschen Gericht".

Die Bundesregierung wird nach Angaben von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) ein Verbot der rechtsextremen NPD beantragen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll an diesem Freitag ein Verbot der Partei prüfen.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat die rechtliche Prüfung eines Verbots der NPD und anderer rechtsextremistischer Parteien begrüßt. "Bevor wir diesen schwerwiegenden Schritt gehen, brauchen wir Klarheit, ob ein Verbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen kann", sagte Schönbohm am Donnerstag in Potsdam zur Einrichtung der mit der Überprüfung beauftragten Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Bremen und Hamburg verlangen die Beibehaltung der pauschalen Abzüge zur Abgeltung der Hafenlasten, das Saarland bringt die "Grenzgängerbelastung" ins Spiel, Berlin will die Sonderbelastungen aus der Hauptstadtfunktion in den Finanzausgleich einbezogen sehen.Dieses Vorgehen ist nicht überraschend; denn im derzeitigen System des Länderfinanzausgleichs kann ein Land seine eigene Position verbessern, wenn es ihm gelingt, für sich selbst einen Sonderbedarf geltend zu machen, während andere Länder dabei keinen entsprechenden Erfolg haben.

Im November vergangenen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seiner Entscheidung über ein von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen veranlasstes Normenkontrollverfahren verfügt, dass das derzeitige Finanzausgleichsgesetz bis 2004 in Kraft bleiben kann, aber neu geregelt werden muss. Für die Ausarbeitung eines so genannten Maßstäbegesetzes räumen die Richter dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.

Der Versuch eines Verbotes der rechtsextremistischen NPD hat nach Ansicht des obersten Brandenburger Verfassungsschützers Heiner Wegesin nur geringe Chancen. Die Gefahr, vor dem Bundesverfassungsgericht zu unterliegen, sei sehr viel höher als die Wahrscheinlichkeit eines Verbotes, sagte der Abteilungsleiter im Potsdamer Innenministerium am Freitag in Radio EINS.

In der großen Koalition gibt es einen Dissens in der Frage eines Verbots der rechtsextremen NPD: Während maßgebliche Sozialdemokraten, allen voran Regierungschef Manfred Stolpe und Landeschef Matthias Platzeck, für ein Verbot der NPD plädieren, zumindest jedoch fordern, diesen Schritt ernsthaft in Erwägung zu ziehen, lehnt CDU-Landeschef und Innenminister Jörg Schönbohm einen solchen Vorstoß als "puren Dilettantismus" ab. "Wir haben keine Handhabe", sagte Schönbohm am Donnerstag dieser Zeitung, "die Gefahr wäre groß, dass die NPD gestärkt wird.

Über ein NPD-Verbot kann nur das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe entscheiden. Im Grundgesetz-Artikel 21 heißt es, "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen .

Von Ursula Knapp

Soll beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der rechtsradikalen NPD beantragt werden? Die Debatte darüber ist angesichts der zunehmenden Zahl von Gewaltdelikten gegen Ausländer und soziale Randgruppen für den inneren Frieden unseres Landes wichtig.

Von Gerd Appenzeller

Allgemeinverbindliche Mindestlöhne sind kein Widerspruch zur Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung die Verfassungsbeschwerde des Baugewerbeverbandes Mecklenburg-Vorpommern sowie dreier Bauunternehmen nicht angenommen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es für verfassungswidrig erklärt, dass ein Teil der Rentner seit 1992 wesentlich höhere Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen muss. In der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung beanstandet der Erste Senat, dass freiwillig versicherte Mitglieder bei gleichen Gesamteinnahmen gegenüber den Pflichtversicherten deutlich benachteiligt werden.

Von Ursula Knapp

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Funktionszulagen zu den Diäten sehr eng zu begrenzen sind, bereitet dem Berliner Abgeordnetenhaus anders als den Landtagen anderer Bundesländer bisher kein Kopfzerbrechen. Im Halbtagsparlament des Stadtstaates Berlin gibt es keine "Diätenhierarchie".

Von Brigitte Grunert
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })