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Kultur: Freiheit der Kunst: Heiner Müller durfte Brecht zitieren

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Druckverbot für Heiner Müllers letztem Theaterstück aufgehoben. Damit hat es sich erneut für die Freiheit der Kunst ausgesprochen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Druckverbot für Heiner Müllers letztem Theaterstück aufgehoben. Damit hat es sich erneut für die Freiheit der Kunst ausgesprochen. Mit dem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss sprach die Zweite Kammer des Ersten Senats Künstlern größere Freiheiten im Verwenden fremder Texte zu. Die Urheberrechte anderer Autoren müssten zurückstehen, sofern sie nicht entscheidende wirtschaftliche Nachteile zu befürchten hätten. Damit erreichte Kiepenheuer & Witsch, der Verlag des 1995 verstorbenen Dramatikers Müller einen Zwischenerfolg gegen die Erben Bertolt Brechts.

In der Buchausgabe seines Theaterstücks "GERMANIA 3 Gespenster am toten Mann" hatte Müller Passagen aus Brechts Theaterstücken "Das Leben des Galilei" und "Coriolan" zitiert. Die Brecht-Erben aber verweigerten hierfür die Erlaubnis. Daher verbot das Oberlandesgericht München 1998 das Buch Müllers: Das Urheberrecht lasse Zitate nur als Beleg eigener Ausführungen zu. In Müllers Stück fielen die entsprechenden Szenen ohne die Brecht-Zitate aber völlig in sich zusammen. Das BVG entschied nun, die Münchner Richter hätten "Bedeutung und Tragweite der Kunstfreiheit grundlegend verkannt".

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