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Thema

Bundesverfassungsgericht

Der PDS-Fraktionsvorsitzende und Rechtsanwalt Gregor Gysi muss es hinnehmen, dass ein Schriftsatz von ihm aus dem Jahr 1979 über seinen Mandaten Robert Havemann ohne seine Genehmigung veröffentlicht wurde. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde Gysis mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung an.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in ein Verfahren gegen einen früheren bayerischen Landesbediensteten eingegriffen, dessen Prozess an den gleichnamigen Roman von Franz Kafka erinnert. Der Mann wurde vom Land nicht weiter beschäftigt, weil Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gegen ihn vorlagen.

Von Ursula Knapp

Die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley darf den PDS-Politiker Gregor Gysi weiterhin nicht Stasi-Spitzel nennen. Ihre dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe mit einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen (Aktenzeichen: 1 BvR 195/96).

Das Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG) vom Juni 1993 stellt keine Verletzung der in der Verfassung verbrieften Grundrechte dar. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weigerte sich mit dieser Begründung am Mittwoch, eine Beschwerde gegen diese Vorschriften zur Entscheidung anzunehmen (Az.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das hessische Sonderurlaubsgesetz auch in seiner dritten Fassung für grundgesetzwidrig erklärt. In dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss beanstandet der Zweite Senat, dass Arbeitgeber in Hessen in einen Fonds einzahlen müssen, mit dem der Sonderurlaub von Mitarbeitern finanziert wird, die Jugendarbeit verrichten.

Zwei Richter, die das Bild des Bundesverfassungsgerichts in den vergangenen Jahren geprägt haben, sind am Donnerstag verabschiedet worden: Paul Kirchhof und Dieter Grimm. Beide hatten maßgeblichen Einfluss auf wegweisende Entscheidungen des Gerichts.

Von Ursula Knapp

Überraschende Wende im Fall Egon Krenz: Der ehemalige DDR-Staats- und Parteichef muss heute doch nicht zur Haft in Hakenfelde antreten. Das Bundesverfassungsgericht wird nächste Woche über seinen Fall entscheiden und hat mit der Berliner Staatsanwaltschaft vereinbart, dass bis dahin keine Zwangsvollstreckung erfolgt.

Für die nötige Zweidrittelmehrheit hoffen die Grünen nun auf die Unterstützung der UnionUrsula Knapp Eigentlich sollte die erste Verfassungsrichterin der Grünen seit April in Karlsruhe sitzen. Es ist fester Brauch, dass der kleinere Koalitionspartner in der Regierung für einen der sechzehn Richtersitze im Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Vorschlagsrecht erhält.

Von Ursula Knapp

Der deutsche Fernsehsender Sat 1 darf einen fertig produzierten Film über den spektakulären Soldatenmord von Lebach im Jahr 1969 voraussichtlich doch ausstrahlen. Das Bundesverfassungsgericht hob in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz auf.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rehabilitierung eines Mannes ermöglicht, der 1974 in der DDR wegen Fahnenflucht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden war und sich nach eigenen Angaben aus politischen Gründen dem Wehrdienst entzogen hatte. In einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil hoben die Verfassungshüter eine gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (OLG) auf.

Bundeskanzler Schröder will dem SPD-Parteitag in der kommenden Woche vorschlagen, Immobilienvermögen bei der Erbschaftssteuer höher zu bewerten, um große Vermögen stärker als bisher zu belasten. Die derzeitige Rechtslage bei der Erbschaftssteuer gilt seit 1997.

Eine Prozessdauer von fünfzehn Jahren ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts unangemessen lang und daher verfassungswidrig. In einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung gab eine Kammer des Ersten Senats in Karlsruhe der Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt, der seit fünfzehn Jahren wegen Ruhestörung gegen Hausbewohner klagt, ohne dass der Rechtsstreit in dieser Zeit endgültig geklärt wurde.

Krankenhäuser brauchen auch dann keine Umsatzsteuer zu zahlen, wenn sie als Gewerbebetrieb geführt werden. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist allein die ärztliche Leistung für die Umsatzsteuerbefreiung ausschlaggebend.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Länderfinanzausgleich bis zum Jahr 2005 grundsätzlich neu geregelt werden muss. Nachstehend dokumentiert der Tagesspiegel die wichtigsten Passagen des einstimmig gefassten Urteils (Aktenzeichen: 2 BvF 2/98, 3/98, 1/99 und 2/99).

Der Berliner Senat wartet gespannt auf die Urteilsverkündung in Karlsruhe zum Länderfinanzausgleich, ist aber guter Dinge. "Wir sind recht optimistisch", hieß es im Roten Rathaus.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach
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