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Thema

Bundesverfassungsgericht

Ein kluger Mann, Hans Maier, ehemaliger Minister in Bayern, aber der Politik rechtzeitig und ohne bleibenden Schaden entronnen, hat gesagt, dass man auch im multimedialen Zeitalter noch lesen wird. Lesestoff werde nach wie vor gebraucht: "Nicht unbedingt dazu, die Überfülle der Informationen noch zu vermehren, die uns schon jetzt in sanfte - ich sage in immer schrecklichere - Atemlosigkeit versetzen.

Eines der großen, schutzwürdigen und schätzenswerten Rechtsgüter ist der Rechtsfrieden. Für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entschädigung für Enteignungen in der früheren sowjetischen Besatzungszone bildet die Orientierung daran vermutlich einen leitenden Gesichtspunkt.

Von Hermann Rudolph

Teils einstimmig, teils mit Stimmengleichheit der acht Richter ist am Mittwoch in Karlsruhe die jahrelange Auseinandersetzung um ein heiß umstrittenes Thema beendet worden: Alteigentümer, die ihre in der DDR enteigneten Grundstücke nicht mehr zurückbekommen, erhalten keine höhere Entschädigung. Mit diesem Urteil wies der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerden von vierzig Alteigentümern zurück.

Von Ursula Knapp

Seinen Wunsch, sich eine 100-Mark-Armbanduhr zu kaufen, hat ein in Bayern einsitzender Strafgefangener über das Landgericht Augsburg und das Oberlandesgericht München bis vors Bundesverfassungsgericht getragen - und dort schließlich Recht bekommen. Die Anstalt wollte ihm für seine defekte Uhr lediglich eine Ersatzuhr im Wert von 40 Mark zubilligen, obwohl jeder Verurteilte beim Einzug ins Gefängnis sogar eine Uhr für bis zu 300 Mark am Handgelenk tragen darf.

Ein kurzes Blitzen in den Augen. Mehr ließ Frithjof Kubsch nicht erkennen, wenn Ankläger und Rechtsanwälte in seinem Gerichtssaal hitzig aufeinander losgingen.

Von Katja Füchsel

Schwule und lesbische Paare können künftig eine eingetragene Partnerschaft eingehen, die in vielen Bereichen der Ehe gleichgestellt ist. Der Bundestag nahm am Freitag gegen die Stimmen der Opposition einen entsprechenden Gesetzentwurf der rot-grünen Regierung an.

Im Prozess um die umstrittene Benetton-Schockwerbung haben einige Verfassungsrichter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots solcher Anzeigen erkennen lassen. In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe konfrontierte Renate Jaeger vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts die Gegner der Werbekampagne mit der Frage, ob die Benetton-Reklame den Verbraucher stärker beeinträchtige als etwa eine Reifenwerbung mit sexuellen Motiven.

Nachdem das Kabinett unter Leitung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) am Mittwoch den Verbotsantrag gegen die NPD beschlossen hat, machen sich Innen- und Justizministerium in den nächsten Tagen auf die Suche nach einem Bevollmächtigten. Er soll den Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe begründen und die Regierung dort vertreten.

In der Frage des NPD-Verbots bleibt der Senat zurückhaltend. Berlin unterstützt einen Verbotsantrag der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht, wird jedoch einem Verbotsantrag der der Länderkammer nicht zustimmen, sondern sich enthalten.

Von Brigitte Grunert

Niemand wird der rot-grünen Bundesregierung vorwerfen, sie täte nichts für die Familien. Sie hat das Kindergeld spürbar erhöht, sie hat den Erziehungsurlaub verbessert.

Von Giovanni di Lorenzo

Der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) hat angesichts des Verlaufs der Verhandlungen zur Reform des Länderfinanzausgleichs eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ausgeschlossen. "Derzeit wird das Urteil des Verfassungsgerichts im Grunde ignoriert", sagte Weimar dem "Handelsblatt".

Eine Verfassungsklage gegen die Wehrpflicht hätte nach Ansicht von Politikern fast aller Parteien große Chancen auf Erfolg. Grund ist die Wehrgerechtigkeit, an der Politiker von CDU, Grünen und FDP angesichts der von Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) geplanten drastischen Reduzierung der Rekruten erneut erhebliche Zweifel anmeldeten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat wegen der nordrhein-westfälischen Justizaffäre um den CDU-Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht verklagt. In einem rechtlich bisher einmaligen Schritt beantragte die Fraktion beim höchsten deutschen Gericht, eine einstweilige Anordnung gegen die rot-grüne Bundesregierung zu erlassen, teilte der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Eckart von Klaeden am Mittwoch in Berlin mit.

Der Tag, auf den Karl-Ulrich Kuhlo, der Gründer und Aufsichtsratsvorsitzende von n-tv seit fünf Jahren wartet, ist gekommen: Am 7. November wird das Bundesverfassungsgericht (BVG) über die Forderung verhandeln, die Übertragung von Gerichtsverhandlungen durch das Fernsehen zuzulassen.

Die Innenminister von Bund und Ländern haben ihre Entscheidung über den umstrittenen Verbotsantrag gegen die rechtsextremistische NPD auf kommende Woche vertagt. Bundesinnenminister Otto Schily teilte nach dreistündigen Beratungen auf einer Sonderkonferenz mit den Länderinnenministern am Freitag in Berlin mit, über die Verfassungsfeindlichkeit der NPD bestehe parteiübergreifend Einigkeit.

Der geplante Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPD kann nach Einschätzung von Bundesinnenminister Otto Schily bis Ende dieses Jahres beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Im Hessischen Rundfunk sagte der SPD-Politiker am Sonntag, in den Bundestagsfraktionen seien jene, die noch Bedenken gegen einen Verbotsantrag hätten, deutlich in der Minderheit.

Gegen die rechtsextreme NPD liegt nach Einschätzung der Bundesregierung genügend Material für den angestrebten Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht vor. Das Material berücksichtige auch neueste Erkenntnisse, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Berlin.

In der Debatte, ob das Verbot der NPD sinnvoll wäre, haben beide Seiten gute Argumente. Die Verbots-Fraktion hält es verständlicherweise für skandalös, dass die NPD Millionen Mark vom Steuerzahler bekommt.

Die Anschläge, der Rassismus, die Schändungen jüdischer Einrichtungen und neonazistischen Exzesse beschädigen unser aller Würde. Das zeigt: Die Solidarität aller Demokraten gegen die Neonazis ist nötig.

Von Wolfgang Schäuble

Die Justizaffäre um den CDU-Abgeordneten Ronald Pofalla soll nach dem Willen der Unionsfraktion im Bundestag ein Nachspiel vor dem Bundesverfassungsgericht haben. Damit will die Union nach Angaben ihres Fraktionsgeschäftsführers Eckhard von Klaeden sicherstellen, dass künftig die Immunität von Abgeordneten nicht mehr leichtfertig aufgehoben werden kann.

Von Robert Birnbaum

Der sächsische Jurist Benedict Carpzov (1595-1666), der als der Begründer der deutschen Strafrechtswissenschaft gilt, berichtet von folgendem Brauchtum: Mancherorts werfe man Frauen, die man der Zauberei verdächtige, gefesselt ins Wasser. Wenn sie nicht untergehen, sondern sich "nach der Art einer Gans oder Ente" auf dem Wasser halten, halte man sie für Hexen und befrage sie unter der Folter über ihre Missetat.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und drei Länder-Innenminister haben am Montag den Verfassungsorganen der Bundesrepublik empfohlen, einen Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPD zu stellen. Schily sagte nach einem überraschenden Treffen mit den Innenministern Bayerns, Niedersachsens und Sachsen-Anhalts in Berlin, das vorliegende Material sei "schwerwiegend und auch ausreichend, um einen Verbotsantrag zu stellen".

Differenzen gibt es in der rot-grünen Koalition über den Entschluss der Bundesregierung, die Entscheidung über eine Besteuerung der Renten zu vertagen. Die Grünen warnten davor, auf das für Frühjahr 2001 angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten.

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas ihren Anspruch bekräftigt, vom Staat als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt zu werden. Alle verfassungsrechtlichen Voraussetzungen wie etwa Rechtstreue, eine ausreichende Mitgliederzahl und die Gewähr der Beständigkeit seien gegeben, sagte Rechtsanwalt Weber in der mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats über die Klage der Zeugen Jehovas.

Die Überlegungen von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) zur Neuordnung des Finanzausgleichs sind bei den Geber- wie den Nehmerländern auf Kritik und Ablehnung gestoßen. Das Bundesfinanzministerium hatte am Montag ein Eckpunktepapier vorgestellt, in dem die Vorstellungen des Bundes zu der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuordnung erstmals zusammengefasst sind.

Von Albert Funk
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