Belzig - Das Brandenburgische Landesgesundheitsamt wirft Kräuterbauern vor, mit dem Verkauf von Tees und Fruchtsäften gegen das Arzneimittelgesetz zu verstoßen. Pflanzen wie Spitzwegerich, Birkenblätter oder Johanniskraut, die bisher als Lebensmittel bewertet wurden, sollen künftig als Arzneimittel gelten.
Alle Artikel in „Potsdam-Mittelmark“ vom 30.01.2006
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