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Nach einer Haftstrafe wegen „Arbeitsbummelei“ bekam der Berliner Bauarbeiter Hans-Jürgen Starrost einen Arbeitsplatz zugewiesen und musste sich regelmäßig bei der Volkspolizei melden. Bald schon kam er diesen Auflagen nicht mehr nach und versuchte, um einer erneuten Inhaftierung zu entgehen, unterzutauchen.

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