
Studierende mit psychischen Beschwerden sollen von den Unis eigentlich unterstützt werden, ihnen steht ein Nachteilsausgleich zu. Doch den zu beantragen, ist ein Kraftakt für Betroffene.
Studierende mit psychischen Beschwerden sollen von den Unis eigentlich unterstützt werden, ihnen steht ein Nachteilsausgleich zu. Doch den zu beantragen, ist ein Kraftakt für Betroffene.
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