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Berlin: 10. Juni 1977

BERLINER CHRONIK Das Kammergericht hat die Klage des „Grips“-Kindertheaters auf Unterlassung der Behauptungen, seine Mitglieder seien unter anderem kommunistische Propagandisten und unterstützten die Zielvorstellungen der Baader-Meinhof-Gruppe durch Protestbriefe und Aufrufe, in einem jetzt rechtskräftigen Urteil abgewiesen. Anfang 1976 hatte das Theater in der nordrhein-westfälischen Stadt Unna ein Gastspiel gegeben.

BERLINER CHRONIK

Das Kammergericht hat die Klage des „Grips“-Kindertheaters auf Unterlassung der Behauptungen, seine Mitglieder seien unter anderem kommunistische Propagandisten und unterstützten die Zielvorstellungen der Baader-Meinhof-Gruppe durch Protestbriefe und Aufrufe, in einem jetzt rechtskräftigen Urteil abgewiesen. Anfang 1976 hatte das Theater in der nordrhein-westfälischen Stadt Unna ein Gastspiel gegeben. Aus diesem Anlaß hatte ein Mitglied des Rates der Stadt in einem in der Lokalpresse veröffentlichten Leserbrief die zitierten Behauptungen aufgestellt und ferner erklärt, dem Theater gehe es nicht um Meinungsfreiheit der Künstler, sondern um kommunistische Propaganda und Klassenkampfparolen. Das Landgericht hatte die Klage auf Unterlassung und Widerruf abgewiesen, da es sich bei den Äußerungen um bloße Meinungsäußerungen handele, die durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gerechtfertigt seien. Das Kammergericht bestätigte das Urteil des Landgerichts.

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