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Berlin: 13. März 1980

Vor 25 Jahren gab es einen Streit um die Verfassungstreue zweier BVG-Lehrlinge

Da er den Ablauf der vertraulichen Sitzung eines BVGPersonalrats, in der es um Einstellung oder Ablehnung zweier Lehrlingsanwärter ging, öffentlich bekanntmachte, wurde ein 26jähriger Schlosser und ehemaliger Personalvertreter zu 200 Mark Geldstrafe verurteilt. Die BVG hatte 1977 die beiden Ausbildungsanwärter nicht einstellen wollen, nachdem der Verfassungsschutz von sich aus „Erkenntnisse“ mitgeteilt hatte, die sie an der Verfassungstreue der zwei zweifeln ließ. Obwohl das Arbeitsgericht daraufhin entschieden hatte, daß die BVG das Einstellungsverfahren fortzusetzen habe und der Verfassungsschutzbericht in diesem Zusammenhang nicht wesentlich sei, wurden genau diese Erkenntnisse dem Personalrat von einem Mitglied der BVG-Rechtsabteilung vorgetragen. Der Personalrat, dessen Zustimmung zur Einstellung erforderlich war, wurde dabei nicht über die Erwiderungen der Bewerber auf den Verfassungsschutzbericht informiert, die dazu führten, daß auch der Verfassungsschutz inzwischen nicht mehr an der Verfassungstreue der beiden zweifelt. Die Entscheidung des Personalrats gegen die beiden Bewerber erging dann ohne Erörterung ihrer fachlichen Eignung. Das verurteilte Personalratsmitglied hielt diese Prozedur für „illegal“ und „wollte da nicht mitmachen“.

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