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Berlin: 13. September 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Die Senatspläne, die Vordrucke klarer, einfacher und bürgerfreundlicher zu gestalten, haben jetzt zu streng amtlichen „Vordruckgrundsätzen“ geführt. Darin wird das Vordruckwesen mit Nachdruck erläutert: „Mindestens ein Vordruckbearbeiter“ für jede Verwaltungsabteilung, der regelmäßig sämtliche Vordrucke auf Zweckmäßigkeit und Bürgerfreundlichkeit überprüfen soll.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Die Senatspläne, die Vordrucke klarer, einfacher und bürgerfreundlicher zu gestalten, haben jetzt zu streng amtlichen „Vordruckgrundsätzen“ geführt. Darin wird das Vordruckwesen mit Nachdruck erläutert: „Mindestens ein Vordruckbearbeiter“ für jede Verwaltungsabteilung, der regelmäßig sämtliche Vordrucke auf Zweckmäßigkeit und Bürgerfreundlichkeit überprüfen soll. Dem Heer der Bearbeiter stehen „Vordruckprüfstellen" hilfreich zur Seite, die einen Aufgabenkatalog von a) bis k) zu bewältigen haben. Damit nichts schief geht, werden überdies spezielle Kommissionen gebildet, die in mehreren Phasen „alle vor dem Inkrafttreten dieser Vordruck-Grundsätze entstandenen Vordrucke innerhalb von zwei Jahren“ überprüfen sollen. Auch die Beschaffung ist genau geregelt: Sie „obliegt den Beschaffungsstellen der Behörden, sofern nicht die Vordruckprüfstellen oder die Vordruckbearbeiter diese Aufgaben wahrnehmen“. Selbst wer nicht weiß, was ein Vordruck ist, wird mit einer Definition bedient: „Vordrucke sind die durch Eintragungen zu ergänzende Vervielfältigungen.“

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