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Blick ins Landgericht Berlin.

© Rolf Kremming/dpa

Update

15-Jährige Schülerin in Berlin getötet: „Man hätte seine Gefahr erkennen können“

Er war bereits wegen Vergewaltigung im Maßregelvollzug - und dann auf freiem Fuß: Der mutmaßliche Mörder einer 15-Jährigen schweigt vor Gericht.

Die Schülerin kam in einer lauen Sommernacht von einem Treffen mit Freundinnen. Sie hatte es nicht mehr weit bis zu ihrem Wohnhaus, als sie einem ihr Fremden begegnete. Bekim H. soll das 15 Jahre alte Mädchen ermordet haben. Knapp sechs Monate nach dem schrecklichen Verbrechen an der Rummelsburger Bucht hat am Donnerstag der Prozess gegen den 42-Jährigen begonnen.

Ein Mann, der schmal ist und jünger wirkt. Immer wieder hielt er sich eine Hand vor das Gesicht. Denn ihm gegenüber saßen die Mutter und die ältere Schwester der Getöteten. Sie nahmen alle Kraft zusammen. Das Gericht ordnete ihnen auch eine psychosoziale Prozessbegleitung bei. Die Nebenklägerinnen wollen Antworten. Eine davon: Warum war Bekim H., der nach einer Vergewaltigung einer Rentnerin für 13 Jahre im Krankenhaus des Maßregelvollzugs behandelt wurde, frei?

„Er war lange Zeit untergebracht, er hat offenbar eine massive psychische Problematik – warum konnte er völlig unkontrolliert auf freiem Fuß sein“, so eine Anwältin der Nebenklage am Rande der Verhandlung. „Seine Taten sprechen für einen ganz massiven Frauenhass.“

Es war nach Mitternacht, als die Schülerin eines Gymnasiums in der Nacht zum 5. August angegriffen wurde. Sie habe den Angeklagten zunächst freiwillig begleitet, so die Staatsanwaltschaft. Auf einem Brachgelände an der Rummelsburger Bucht habe er die Schülerin plötzlich zu Boden gebracht und in ein Gebüsch gezerrt. Er soll versucht haben, die 15-Jährige zu vergewaltigen. Sie habe sich heftig gewehrt. Er habe dann von ihr abgelassen. Aus Angst vor einer Strafverfolgung soll er das Mädchen schließlich erwürgt haben.

Nur Stunden später ging H. in Begleitung eines Rechtsanwaltes zur Polizei. Er wolle auf ein Opfer aufmerksam machen, das verletzt oder getötet worden sei, erklärte er und führte die Beamten zur Leiche. „Zur Tat hat er sich aber nicht geäußert“, sagte Oberstaatsanwalt Ralph Knispel. Ein Zeuge, der an der Brache campierte, soll den Ermittlern von Stimmen am Zaun berichtet haben – lachend und ein freundliches Gespräch sei es gewesen. Bekim H. ist schon vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. 2001 kam es zum Prozess wegen Vergewaltigung einer 68 Jahre alten Seniorin.

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Weil bei ihm eine erhebliche psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, entschieden die Richter auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. 2014 bescheinigte ihm dann ein Gutachter, dass er nicht mehr gefährlich sei. H. wurde aus dem Maßregelvollzug entlassen. Für fünf Jahre stand er unter Führungsaufsicht und durfte weder Alkohol noch Drogen konsumieren. 2019 war Bekim H. schließlich frei von staatlichen Beschränkungen.

Die Nebenkläger sind überzeugt: „Man hätte ihn viel besser kontrollieren müssen, man hätte seine Gefahr erkennen können.“ Es habe Ende 2019 erneut Taten durch den Angeklagten gegeben, drei Personen habe er bedroht. „Er war nicht unauffällig.“ Auch das frühere Gutachten werde zu beleuchten sein. Der mutmaßliche Mörder saß hinter Panzerglas und schwieg zunächst. Ob und welche Einlassung erfolge, sei noch unklar, so einer der Verteidiger. Gegenüber einer psychiatrischen Gutachterin soll H. von einer Amnesie gesprochen haben. Die Verhandlung geht am 9. Februar weiter.

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