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Berlin: 15. Juni 1977

BERLINER CHRONIK Die Medizinstudenten, die um eine finanzielle Regelung für ihr „praktisches Jahr“ kämpfen, haben jetzt Unterstützung von der Berliner Ärztekammer bekommen. In Schreiben an den Gesundheitssenator und den Wissenschaftsenator wurde darauf hingewiesen, daß die von den Studenten am Krankenbett erwartete Tätigkeit fast genau der der Medizinalassistenten entspräche.

BERLINER CHRONIK

Die Medizinstudenten, die um eine finanzielle Regelung für ihr „praktisches Jahr“ kämpfen, haben jetzt Unterstützung von der Berliner Ärztekammer bekommen. In Schreiben an den Gesundheitssenator und den Wissenschaftsenator wurde darauf hingewiesen, daß die von den Studenten am Krankenbett erwartete Tätigkeit fast genau der der Medizinalassistenten entspräche. Nur müßten sie jetzt eben, im Gegensatz zu früher, als „unbezahlte Medizinalassistenten“ arbeiten. Die bisher in den Kliniken tätigen Medizinalassistenten hatten gerade das Staatsexamen hinter sich, und jetzt liegt nach der neuen Approbationsordnung das „praktische Jahr“ unmittelbar vor der Prüfung, gehört also noch zur Studienzeit. Damit fehlt einerseits jede soziale Sicherheit, nicht einmal die Frage der Haftpflicht wurde vorher geregelt. Andererseits läßt die praktische Ausbildung am Krankenbett es jedoch nicht zu, daß der Student sich nebenher seinen Lebensunterhalt verdient. Aus all diesen Gründen setzt sich die Kammer dafür ein, während des praktischen Jahres einen besonderen Status für Medizinstudenten zu finden, der dann beispielsweise auch eine tarifliche Regelung zuließe.

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