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Berlin: 19. Mai 1979

Vor 25 Jahren berichteten wir über verbotene Arbeit auf dem Ponyhof

Das Kammergericht hat jetzt ein umstrittenes Urteil gegen einen PonyhofBesitzer bestätigt. Im Januar hatte ein Amtsrichter den Mann zu 5000 Mark Buße verurteilt, weil er mit der Beschäftigung von Kindern auf dem Hof gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen habe. Seit 1974 hatten mehrere Mädchen unter 14 Jahren auf dem Staakener Hof täglich dreizehn Ponys gepflegt. Für diese regelmäßige Tätigkeit von mehr als zwei Stunden nach der Schule hatten sie die schriftliche Einwilligung ihrer Eltern. Die Mädchen hingen an dieser Beschäftigung, wie sie dem Amtsrichter erklärten. Der Richter wertete die Tätigkeit jedoch als verbotene Kinderarbeit.

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