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Berlin: 20. Mai 1981

Vor 25 Jahren berichteten wir über Fluchthilfe in den Westen

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts verurteilte gestern einen 42-jährigen Angeklagten, der etwa zehn Jahre im kommerziellen Fluchthilfegeschäft tätig war, wegen Verschleppung, Freiheitsberaubung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat. In dem Verfahren ging es um ein Fluchtunternehmen, das vor über sechs Jahren am Grenzübergang Marienborn gescheitert war. Der Fahrer des Fluchtautos, das einem Ehepaar aus der DDR in die Freiheit verhelfen sollte, sowie eine in das Unternehmen nicht eingeweihte Frau waren festgenommen und in der DDR zu Freiheitsstrafen von sieben Jahren beziehungsweise sieben Monaten verurteilt worden. Die Frau wurde im August 1975, der Fahrer im August 1977 auf freien Fuß gesetzt.

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