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Berlin: 24. September 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir übers Heiraten für die Aufenthaltserlaubnis BERLINER CHRONIK Heiratannoncen gehören gleichsam zum geregelten Alltag eines Zeitungsbildes. Unüblich ist dieser Weg auch nicht für Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis benötigen.

Vor 25 Jahren berichteten wir übers Heiraten für die Aufenthaltserlaubnis

BERLINER CHRONIK

Heiratannoncen gehören gleichsam zum geregelten Alltag eines Zeitungsbildes. Unüblich ist dieser Weg auch nicht für Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Der Heiratswunsch hat nur einen Haken. Einer der beiden Ehekandidaten muß die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ihn aufzutreiben, dazu dient die Annonce, die mit dem Hinweis „Keine Verpflichtung. 1000 DM Belohnung“ auch nicht drumherumredet. Zum Handel mit der Heirat finden sich Studentinnen wie Arbeitslose, teils aus sozialen Motiven, jedoch vorwiegend wegen des Geldes. Deshalb machen sich Verwaltung und Polizei an die Überprüfung, ob dem Eheversprechen auch der Vollzug gefolgt ist. Denn eine Eheschließung allein reicht nicht mehr aus; Lebensgemeinschaft muß praktiziert werden. Das ist ein Grund, hierzubleiben, der auch von der Ausländerpolizei anerkannt wird.

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