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Berlin: 28. Mai 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir über wildes Plakatieren: BERLINER CHRONIK Wegen sogenannten wilden Plakatierens oder wegen Farbschmierereien mit politischem Hintergrund wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres 245 Anzeigen erstattet, während es im gleichen Zeitraum des Vorjahres nur 150 waren. Wie die Senatsjustizverwaltung erklärte, sei beim Anbringen von Plakaten oder bei Farbschmierereien – ohne Rücksicht auf ihren möglicherweise strafbaren Inhalt – der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt.

Vor 25 Jahren berichteten wir über wildes Plakatieren:

BERLINER CHRONIK

Wegen sogenannten wilden Plakatierens oder wegen Farbschmierereien mit politischem Hintergrund wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres 245 Anzeigen erstattet, während es im gleichen Zeitraum des Vorjahres nur 150 waren. Wie die Senatsjustizverwaltung erklärte, sei beim Anbringen von Plakaten oder bei Farbschmierereien – ohne Rücksicht auf ihren möglicherweise strafbaren Inhalt – der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Bei Anlässen, bei denen mit solchen Handlungen zu rechnen sei, würde die Polizei angewiesen, auf derartige Fälle zu achten. In zehn Prozent derartiger Straftaten könnten die Täter namhaft gemacht werden. Farbschmierer und Plakatkleber, die Häuserfassaden ohne Einwilligung der Eigentümer verunstalten, können zivilrechtlich belangt werden, da der Eigentümer einen Schadenersatzanspruch habe.

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