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Berlin: 29. Februar 1979

Vor 25 Jahren berichteten wir über Lehrer, die in Westdeutschland niemand wollte BERLINER CHRONIK Daß in Berlin ausgebildete Lehrer, meist Absolventen der Pädagogischen Hochschule, mit einer Anstellung in der Bundesrepublik Schwierigkeiten haben können, ist dem Schul- und Wissenschaftssenator, nicht zuletzt den Betroffenen, ein Dorn im Auge, Probleme um die Anerkennung der Berliner Examina hat es immer wieder gegeben. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Land Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, das eine PH-Absolventin mit zweitem Staatsexamen nicht einstellen wollte.

Vor 25 Jahren berichteten wir über Lehrer, die in Westdeutschland niemand wollte

BERLINER CHRONIK

Daß in Berlin ausgebildete Lehrer, meist Absolventen der Pädagogischen Hochschule, mit einer Anstellung in der Bundesrepublik Schwierigkeiten haben können, ist dem Schul- und Wissenschaftssenator, nicht zuletzt den Betroffenen, ein Dorn im Auge, Probleme um die Anerkennung der Berliner Examina hat es immer wieder gegeben. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Land Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, das eine PH-Absolventin mit zweitem Staatsexamen nicht einstellen wollte. Die in Berlin erworbene Befähigung für das Amt des Lehrers mit einem Wahlfach könne nicht als Befähigung für ein nordrhein-westfälisches Lehramt anerkannt werden. Sollte die Rechtsprechung auch in zweiter Instanz gleich lauten - Berufung ist eingelegt worden -, könnten Berliner Lehrer von der PH mit einem Wahlfach im größten deutschen Bundesland mit einer Anstellung grundsätzlich nicht rechnen. Die Lehrerbildung und die Probleme der gegenseitigen Anerkennung von Lehrerexamen ist wegen der Kulturhoheit Sache der Länder.

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