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Berlin: 30. Dezember 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Speicherung von personenbezogenen Daten BERLINER CHRONIK Entsprechend den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes, welches zum Jahresbeginn in Kraft tritt, ist jetzt zum ersten Male eine Liste der Berliner Behörden und öffentlichen Institutionen aufgeführt, die Daten über einzelne Bürger speichern. Das im Amtsblatt veröffentlichte Verzeichnis umfaßt 475 Stellen.

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Speicherung von personenbezogenen Daten

BERLINER CHRONIK

Entsprechend den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes, welches zum Jahresbeginn in Kraft tritt, ist jetzt zum ersten Male eine Liste der Berliner Behörden und öffentlichen Institutionen aufgeführt, die Daten über einzelne Bürger speichern. Das im Amtsblatt veröffentlichte Verzeichnis umfaßt 475 Stellen. Aufgeschlüsselt ist alles folgendermaßen: die speichernde Stelle, die Bezeichnung der Datei, der betroffene Personenkreis, die Arten der gespeicherten personenbezogenen Daten, die Aufgaben, zu deren Erfüllung die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist, die Stellen, an welche die personenbezogenen Daten regelmäßig übermittelt werden sowie die Arten der zu übermittelnden Daten. Die in der Liste aufgeführten Stellen sind gesetzlich verpflichtet, Betroffenen Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu geben. Außerdem besteht ein Anspruch auf Berichtigung, wenn falsche Angaben enthalten sind. Ebenso hat man Anspruch auf Sperrung der Daten, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist in der Regel nur mit der Zustimmung der Betroffenen zulässig. Für detaillierte Auskünfte wird eine Gebühr von zehn Mark erhoben.

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