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Berlin: 4. März 1981

Vor 25 Jahren berichteten wir über die neue Ordnungstruppe der BVG

Nach langwierigen Diskussionen und Auseinandersetzungen zwischen BVG und der Polizei über den Ordnungs- und Sicherheitsdienst auf den U-Bahnhöfen hat der Senat jetzt eine neue Sicherheitskonzeption für die U-Bahn beschlossen. Bei der BVG wird eine zunächst 30 Mann starke Ordnungstruppe gebildet, die vom Sommer an in gemischten Einsatztrupps von jeweils zwei BVG-Mitarbeitern und einem Polizeibeamten auf den U-Bahnhöfen und -strecken eingesetzt wird. Mit dem neuen Konzept soll „das Hausrecht mit dem Hoheitsrecht in Einklang gebracht werden“. Bislang konnten BVG-Kontrolleure nur im Rahmen des Hausrechts tätig werden. Um Verstößen wirksam und auf Dauer entgegentreten zu können, müßten aber auch hoheitliche Befugnisse wie die Feststellung der Personalien oder eine vorläufige Festnahme wahrgenommen werden können. Mit der jetzt geplanten Kombination von BVG-Mitarbeitern und Polizeibeamten kann der Senat beiden Aspekten in rechtlich einwandfreier Form Rechnung tragen.

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