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Berlin: 4. Oktober 1979

Vor 25 Jahren berichteten wir über das fehlende Verfassungsgericht

Zwei Bürger, die sich auf 225 Unterschriften stützen, haben an den Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses jetzt das Begehren gerichtet, gemäß dem Auftrag von Artikel 72 der Berliner Verfassung endlich ein Verfassungsgericht einzurichten. Das Thema spielt in der Berliner Politik seit langem eine Rolle. Da die Forderung der Verfassung nach Bildung eines solchen Gerichtshofes aufgrund alliierter Vorbehalte suspendiert ist, fehlt in Berlin weitestgehend die Möglichkeit zur Überprüfung von Rechtsvorschriften (Normenkontrollverfahren) sowie das Recht zur Verfassungsbeschwerde gegen einzelne Hoheitsakte. Aus diesem Zustand zog unlängst der Vorsitzende des 2. Senats beim Oberverwaltungsgericht, Prof. Grundei, den Schluß: „Der Schutz der Verfassung ist in Berlin unvollkommen.“

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