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Berlin: 47-Jähriger nach Tod der Freundin zu Haft verurteilt

Die Sturz-Version des Angeklagten sahen die Richter als widerlegt an: Der 47-jährige Manfred H. wurde knapp ein Jahr nach dem Tod seiner Freundin zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Die Sturz-Version des Angeklagten sahen die Richter als widerlegt an: Der 47-jährige Manfred H. wurde knapp ein Jahr nach dem Tod seiner Freundin zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht sprach den Koch aus Neukölln gestern der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. H. habe seine Lebensgefährtin derart heftig gegen den Kopf geschlagen, dass die 37-Jährige an den Folgen einer Hirnblutung starb.

Der Angeklagte hatte im Prozess zwar geschwiegen, sich aber in einem Brief zu den Vorfällen geäußert. Die Frau sei gegen einen Tisch gefallen, dann mit dem Gesicht auf den Fußboden, hieß es darin. Seine Freundin habe unter epileptischen Anfällen gelitten. Sie sei häufiger gestürzt oder habe sich die Haare in Büscheln vom Kopf gerissen. Um sie zur Besinnung zu bringen, so seine Version, habe er ihr eine „leichte Schelle“" verpasst. Später sei die Frau „ungebremst" vom Sofa gestürzt. Diese Darstellung stimme jedoch nicht mit den Spuren am Tatort und den Verletzungen des Opfers überein, befanden die Richter. K.G.

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