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Berlin: 7. Januar 1980

Vor 25 Jahren berichteten wir über Fälle ungewollter Bigamie

Auch in Berlin besteht die Möglichkeit, daß Eheleute, die nach einer Scheidung wieder geheiratet haben, derzeit praktisch in Bigamie leben und die standesamtliche Trauung nochmals vollziehen müssen. Dies ist die Folge einer Justizpanne, die im Juli bekannt wurde. Danach war von Justizbeamten übersehen worden, daß nach einer Scheidung das Urteil nach dem neuen Familienrecht auch übervierzehnjährigen Kindern der Ehepartner mit entsprechender Einspruchsfrist zugestellt werden muß. Allein im Bereich des Amtsgerichts Aachen waren rund 40 derartiger Fälle bekanntgeworden, bei denen infolge dieses Formfehlers die Scheidung unwirksam blieb.

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