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Berlin: 7. Mai 1980

Vor 25 Jahren über den Wechsel von Handwerkern in den öffentlichen Dienst

Der Senat ist nicht der Auffassung, daß der Berliner öffentliche Dienst durch seine bessere Bezahlung und seine Nebenleistungen Facharbeitskräfte aus der Wirtschaft abwirbt. Allein von 1977 bis 1979 sind 1556 Fachkräfte im öffentlichen Dienst eingestellt worden. Davon verdingten sich 529 Handwerker bei Eigenbetrieben, 256 wählten den Weg zu den Senatsverwaltungen, ebenso viele wurden von den Bezirksverwaltungen angestellt. Nach Ansicht von Innensenator Ulrich darf der Senat die Abwanderung der Handwerker in den öffentlichen Dienst nicht durch Maßnahmen behindern, „die sich als Einschränkung der nach dem Grundgesetz garantierten freien Wahl des Arbeitsplatzes darstellen würden“. Die CDU hatte bemängelt, daß der öffentliche Arbeitgeber durch seine attraktive Entlohnung und Nebenleistungen Facharbeitskräfte der Wirtschaft abwerbe, die die Ausbildungskosten getragen habe.

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