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Berlin: 9. Dezember 1981

Vor 25 Jahren richtete das Land eine Stelle gegen Schwarzarbeit ein

Durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung von Ausländern beziehungsweise illegale „Arbeitnehmer-Überlassung“ entstehen der Bundesrepublik einschließlich Berlin jährliche Verluste von schätzungsweise 10 bis 15 Milliarden DM durch Ausfälle von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Das Land Berlin hat deshalb eine Koordinierungsstelle zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung eingerichtet. Ein Beamter in der Arbeitsverwaltung soll einschlägige Fälle von illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen weiterleiten. Von dieser neuen Ein-Mann-Einrichtung erhofft sich der Senat eine bestmögliche Kooperation zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Derzeit sind von den verschiedenen arbeitsrechtlichen Verstößen sieben unterschiedliche Gesetze beziehungsweise Verordnungen und ebenso viele Behörden berührt.

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